Wie in seiner Regierungserklärung vom 20. Mai 2026 angekündigt, wird Ministerpräsident Cem Özdemir einen Jugendberaterkreis im Staatsministerium einrichten. So sollen Jugendliche stärker in den politischen Meinungsbildungsprozess eingebunden werden. Die Mitglieder des Jugendberaterkreis werden per Zufall ausgelost werden. Der Auswahlprozess ist nun gestartet. Der Jugendberaterkreis wird als beratendes Gremium des Ministerpräsidenten im Staatsministerium eingerichtet. Er besteht aus einer zweistelligen Zahl an Jugendlichen im Alter zwischen 14 bis 18 Jahren, die für einen festen Zeitraum berufen werden. In wiederkehrenden Treffen mit dem Ministerpräsidenten werden die Jugendlichen im Dialog zu verschiedenen landespolitischen Themen beraten und den Ministerpräsidenten in seiner Arbeit unterstützen. Ziel des als Dialogformat angelegten Jugendberaterkreises ist es, unterschiedliche Perspektiven aus der jugendlichen Bevölkerung einzubeziehen und in die Bedürfnisse junger Menschen hineinzuhören.
Mit der Einrichtung eines Jugendberaterkreis möchte ich die Sichtweisen, Erfahrungen und Bedürfnisse junger Menschen noch stärker in den Mittelpunkt meiner politischen Arbeit rücken. Denn sie sind die Zukunft unseres Landes und sollten mit ihren Anliegen und Interessen mehr Gehör finden.
Ministerpräsident Cem Özdemir sagte: „Wir wollen nicht nur über junge Menschen reden, sondern regelmäßig mit ihnen. Es ist unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die nächste Generation in Baden-Württemberg noch dieselben Chancen auf gute Arbeit, Wohlstand und gesellschaftlichen Aufstieg hat wie die Generationen vor ihr. Mit der Einrichtung eines Jugendberaterkreis möchte ich daran arbeiten und die Sichtweisen, Erfahrungen und Bedürfnisse junger Menschen noch stärker in den Mittelpunkt meiner politischen Arbeit rücken. Denn sie sind die Zukunft unseres Landes und sollten mit ihren Anliegen und Interessen mehr Gehör finden. Besonders freue ich mich darüber, dass wir ein Verfahren entwickelt haben, um Jugendliche aus der ganzen Breite der baden-württembergischen Bevölkerung anzusprechen.“
Mitglieder werden ausgelost
Zum Auswahlprozess: Die Auswahl der Jugendlichen erfolgt über das in Baden-Württemberg bewährte Modell der Zufallsauswahl auf Basis des Gesetzes über die Dialogische Bürgerbeteiligung. Hierzu nimmt das Staatsministerium nun Kontakt zu 26 zufällig ausgelosten Kommunen in ganz Baden-Württemberg auf. Über 5.000 Jugendliche werden zufällig über deren Einwohnermeldeämter angeschrieben. Anschließend werden aus den Rückmeldungen entlang bestimmter demografischer Kriterien die endgültigen Mitglieder ausgelost. Dadurch soll die Vielfalt junger Menschen und ihre Lebenswirklichkeiten gut abgebildet werden. Die Besetzung des Jugendberaterkreises ist in dieser Form einmalig und soll die bestehenden Strukturen der Jugendbeteiligung im Land sinnvoll ergänzen und um weitere Perspektiven bereichern. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Dialogische Bürgerbeteiligung.
















