Am 2. Oktober 2026 ist in Baden-Württemberg das Modellprojekt „Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren“ gestartet, das darauf zielt, eine psychosoziale Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzsachen einzuführen, um Opfer häuslicher Gewalt und Stalking-Opfer breit und effektiv zu unterstützen. Staatssekretär des Ministeriums der Justiz und für Migration und Opferbeauftragter der Landesregierung Siegfried Lorek begrüßte zum Auftakt die Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Beratungsstellen, der Anwaltschaft, der Polizei und der Justiz, Prozessbegleitpersonen sowie der Regionalreferentinnen im Projekt und bedankte sich für die gute Zusammenarbeit.
Baden-Württemberg ist eines von vier Bundesländern, das mit dem Projekt erprobt, wie psychosoziale Prozessbegleitung auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz wirksam umgesetzt werden kann. Die Erprobung erfolgt bei den Amtsgerichten Besigheim, Mannheim, Sinsheim und Stuttgart.
Effektivere Hilfe und Unterstützung
Staatssekretär Siegfried Lorek: „Mit diesem Modellprojekt beginnt etwas, was für viele von häuslicher Gewalt und Stalking betroffene Menschen einen praktischen Unterschied machen kann: Die Begleitung durch speziell qualifizierte Fachkräfte vor, während und nach einem Gewaltschutzverfahren an den Familiengerichten. Wer von häuslicher Gewalt betroffen ist, hat bereits vieles hinter sich: Angst, Schmerz und Unsicherheit. Für viele Betroffene kann ein Gewaltschutzantrag beim Familiengericht der erste Schritt aus der Gewalt sein. Mit dem Modellprojekt sollen sie ermutigt werden, ihre Rechte wahrzunehmen. So gelingt nicht nur ihre effektivere Hilfe und Unterstützung. Zugleich stärken wir das Vertrauen in unsere Justiz. Den zahlreichen Fachkräften, ohne die die Durchführung des Modellprojekts nicht möglich wäre, danke ich für ihren bemerkenswerten Einsatz ganz besonders.“
Psychosoziale Prozessbegleitung ist zwar bereits seit dem Jahr 2017 im Strafverfahren gesetzlich verankert. Der Fokus lag dabei aber auf minderjährigen und in der eigenständigen Vertretung ihrer Opferinteressen eingeschränkten Betroffenen. Bei häuslicher Gewalt und Stalking kam die Prozessbegleitung hingegen nur in bestimmten Fällen bei Vorliegen besonders schwerer Straftaten in Betracht, obwohl der Antrag auf Kontakt- und Näherungsverbote beim Familiengericht für viele Betroffene der erste aktive Schritt aus der Partnerschaftsgewalt ist. Genau hier setzt das Modellprojekt an: qualifizierte Fachkräfte stehen den Betroffenen auf diesem oft mit Unsicherheit verbundenen und emotional belastenden Weg zur Seite, und zwar von der Antragstellung in den Rechtsantragstellen über Anhörungen bis hin zur Unterstützung bei Folgemaßnahmen. Zugleich sollen mit dem Modellprojekt tragfähige Kooperationsstrukturen entwickelt und Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der psychosozialen Prozessbegleitung gewonnen werden.
Optimale psychosoziale Unterstützung der Betroffenen
Staatssekretär Siegfried Lorek: „Mit der Erprobung, wie psychosoziale Prozessbegleitung auch in Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz wirksam umgesetzt werden kann, übernehmen wir in Baden-Württemberg Verantwortung und haben die Möglichkeit, hierbei Erkenntnisse zu gewinnen, die auch über unsere Landesgrenzen hinaus Bedeutung gewinnen können. Dies ist ein entscheidender Schritt für eine optimale psychosoziale Unterstützung der Betroffenen.“
Psychosoziale Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren
Die Laufzeit des Modellprojekts zur psychosozialen Prozessbegleitung in Gewaltschutzverfahren ist von März 2026 bis Dezember 2027 vorgesehen. Neben Baden-Württemberg nehmen auch Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein mit jeweils drei bis vier Modellstandorten an der Erprobung teil. Die Koordination des Modellprojekts erfolgt durch den Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff). Gefördert wird das Projekt durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Die wissenschaftliche Begleitforschung übernimmt das SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies.
















