Justiz

Mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln

Justizminister Moritz Oppelt hat den Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln im Land.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Minister Moritz Oppelt unterzeichnet den Staatsvertrag

Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt hat am 1. Oktober 2026 den Staatsvertrag über die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung unterzeichnet und damit den Weg für mehr Überwachung von Gewalttätern durch elektronische Fußfesseln in Baden-Württemberg bereitet: Um Stalking-Opfer oder Opfer häuslicher oder partnerschaftlicher Gewalt besser zu schützen, können künftig Fußfesseln angeordnet werden. Die entsprechenden Rechtsgrundlagen im Gewaltschutzgesetz werden 2027 in Kraft treten, im Landespolizeigesetz sind sie bereits zum 1. Juli 2026 geschaffen worden. Der von Minister Oppelt unterzeichnete Staatsvertrag regelt nun die Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung durch eine Übertragung und Zentralisierung der technischen Überwachungsaufgaben bei der „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) in Hessen.

Minister Moritz Oppelt: „Vor allem Frauen sind immer wieder Opfer von brutaler Gewalt oder zermürbendem Stalking, und die Zahlen nehmen zu. Deshalb setzen wir auf die elektronische Fußfessel: Künftig können Familiengerichte entscheiden, dass Gewalttäter eine solche Fessel tragen müssen, damit ihr Aufenthalt rund um die Uhr überwacht werden kann. Mit dem jetzt unterzeichneten Staatsvertrag gewährleisten wir, dass die Anordnungen in der Praxis dann auch rund um die Uhr überwacht werden: Kommt der Täter der bedrohten Person zu nahe, wird die Stelle, der wir die technische Überwachung übertragen, automatisch alarmiert. Auch Opfer können sich unter Umständen ein Empfangsgerät besorgen, auf dem sie dann gewarnt werden. So können zeitnah effektive Maßnahmen zu deren Schutz ergriffen werden.“

Das bisherige Haupteinsatzgebiet der elektronischen Aufenthaltsüberwachung ist die strafrechtliche Führungsaufsicht zur Unterstützung entlassener Straftäter bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft und zugleich zu ihrer Überwachung, um neue Straftaten zu verhindern. Die (neue) elektronische Aufenthaltsüberwachung in Gewaltschutz- und Kindschaftssachen dient dem Schutz verletzter und bedrohter Personen, insbesondere in Fällen häuslicher Gewalt und Nachstellung, sowie der wirksamen Durchsetzung der gerichtlichen Schutzanordnungen, insbesondere Abstands- und Kontaktverboten. Den Familiengerichten wird ermöglicht, in sogenannten Hochrisikofällen das Tragen einer elektronischen Fußfessel anzuordnen. 

Durch die elektronische Aufenthaltsüberwachung nach den Regelungen des Polizeigesetzes soll die von der Maßnahme betroffene Person von der Begehung möglicher Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie möglicher Straftaten im Kontext häuslicher Gewalt und Partnerschaftsgewalt abgehalten und zugleich der Zeitraum bis zu einer Anordnung einer Aufenthaltsüberwachung nach dem Gewaltschutzgesetz überbrückt werden. Dies kann insbesondere im Zusammenhang mit einem polizeilich angeordneten Wohnungsverweis, Rückkehrverbot, Betretungsverbot oder Annäherungsverbot relevant sein.

Die teilweise bereits bestehenden sowie die neu auf die Länder zukommenden hoheitlichen Aufgaben bei der Durchführung einer angeordneten elektronischen Aufenthaltsüberwachung werden durch den Staatsvertrag auf die in Hessen ansässige „Gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder“ (GÜL) übertragen. Nach Unterzeichnung des Staatsvertrags durch alle Länder erfolgt in dem sich anschließenden Ratifizierungsverfahren die Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht durch ein Zustimmungsgesetz.

Weitere Meldungen

Staatssekretär Siegfried Lorek MdL
Opferschutz

Land stärkt Opferschutz und stellt sich Antisemitismus entgegen

Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops.
Justiz

Strafverfolgungsstatistik 2025 veröffentlicht

Schülerinnen mit Smartphones
Internet

Junge Menschen im Umgang mit Gefahren im Netz stärken

von links nach rechts: Gerald Knaus, Staatssekretär Siegfried Lorek, Birgit Sippel, Dr. Thomas Gutschker
Migration

Lorek fordert stärkere Positionierung der EU in der Migrationspolitik

Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Opferschutz

13 Millionen Euro für Opfer aus Gewalttaten

Schematische Darstellung von CCS-Prozessen zur on-shore-Speicherung (links) und off-shore-Speicherung (rechts).
Klimaschutz

Bürgerforum zur CO2-Speicherung

Logo des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“
Ländlicher Raum

29. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ gestartet

Vier Jugendliche sitzen auf einer Freitreppe und betrachten etwas auf dem Smartphone
Bürgerbeteiligung

Auswahlprozess für neuen Jugendberaterkreis gestartet

Landgericht Ulm
Justiz

Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen wird genannt

Vordere Reihe (von links nach rechts): Julia Hellmann, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt und Petra Klein  Hintere Reihe (von links nach rechts): Dr. Sarah Straub, Michael Kühn, Anne Stöhr, Panajotis Neuert und Claudia Österle
Justiz

Tag der ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer 2026

20261008_MIN Kriegsgräberfürsorge
Gedenken

Spenden für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V.

Carsten Höfler
Polizei

Leitung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg

Staatssekretär des Ministeriums der Justiz und für Migration und Opferbeauftragter der Landesregierung Siegfried Lorek
Opferschutz

Modellprojekt „Prozessbegleitung Gewaltschutzverfahren“

von links nach rechts: Thomas Uhl von der Justizvollzugsanstalt Ravensburg, Amtschefin des Ministeriums der Justiz und für Migration Gerda Windey, Kevin Brennecke von der Justizvollzugsanstalt Heimsheim
Justiz

108 neue Vollzugsanwärter

Minister Bundesrat
Bundesrat

Bundespolizeigesetz wird modernisiert