Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025

Das Kabinett hat sich mit der neuen Dialektstrategie und der Verschärfung der Waffenverbotszonen beschäftigt. Weitere Themen waren der Termin der Landtagswahl 2026, die Roadmap Gesundheitsdatennutzung oder die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

„Mundarten bewahren und stärken“ – neue Dialektstrategie

Um die vielerorts noch sehr lebendige Tradition zu bewahren und zu fördern, haben mehrere Ministerien gemeinsam – unter Federführung des Staatsministeriums – ein Strategiepapier (PDF) erarbeitet, das am Dienstag von der Landesregierung beschlossen wurde. Unter dem Titel „Mundarten bewahren und stärken“ werden die Aktivitäten aus Zivilgesellschaft und Landesverwaltung zusammengestellt und Ziele definiert. Das Wissenschaftsministerium etwa fördert die Dialektforschung. 2024 wurde zudem erstmals der Landespreis für Dialekt vergeben. Zudem soll das Thema Dialekte noch stärker in die Förderung der Breitenkultur einbezogen werden. Das Kultusministerium kümmert sich darum, dass der Dialekt von der frühkindlichen Bildung über die Schule bis zu den Volkshochschulen thematisiert und als wertvolle sprachliche Ressource erkannt wird. Das Innenministerium integriert die Dialekte verstärkt in die Heimattage Baden-Württemberg. Das Ministerium für Ländlichen Raum ist mit diversen Projekten an der Dialektinitiative beteiligt, beispielsweise hat es Angebote zum kulturellen Wandel im ländlichen Raum angestoßen.     

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Termin für Landtagswahl 2026 steht fest

Der Ministerrat hat den Termin für die nächste Landtagswahl auf den 8. März 2026 festgelegt. Das Landtagswahlgesetz verlangt, dass die Wahl an einem Sonntag vor Ende der aktuellen Wahlperiode am 30. April 2026 stattfindet. Nach eingehender Prüfung liegt ein wesentlicher Vorteil des nun festgelegten Termins in der frühzeitigen Klärung der Wahlvorschläge. Die Einreichungsfrist für die Vorschläge zur Wahl endet bereits am 23. Dezember 2025, also noch vor den Weihnachtsferien. Alternative Wahltermine hätten organisatorisch jeweils eine Kollision mit Ferienzeiten oder Feiertagen zur Folge gehabt.

Weitere Verschärfungen bei Waffenverbotszonen

Die Bundesregierung hat im Herbst 2024 Änderungen im Waffenrecht vorgenommen, die das Land nun umsetzen möchte. Zukünftig soll es möglich sein, an bestimmten öffentlichen Orten auch Verbotszonen mit einem absoluten Verbot zum Führen von Messern einzurichten. Anders als bisher kommt es dann nicht mehr auf die Art des Messers oder die Klingenlänge an. Des Weiteren soll das Führen von Waffen und Messern künftig auch im öffentlichen Personennahverkehr landeseinheitlich verboten werden. Nachdem der Ministerrat diese Änderungen zur Kenntnis genommen hat, gehen die Verordnungsentwürfe nun in die öffentliche Anhörung. Danach wird das Kabinett abschließend darüber entscheiden.

Gastronomie profitiert von vereinfachten Regelungen

Die Landesregierung hat eine Anpassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Eine wesentliche Änderung liegt darin, dass Gastronomiebetreiber aller Art in Zukunft keine Erlaubnis für ihren Betrieb mehr beantragen sollen, sondern diesen nur der zuständigen Stelle melden. Von dieser Vereinfachung soll auch das Reisegewerbe profitieren – beispielsweise bei dem Betrieb von vorübergehenden gastronomischen Angeboten. Bislang war hierfür auch bei Vorliegen einer Reisegewerbekarte eine Erlaubnis einzuholen. Künftig soll eine Anzeige ausreichen. Zusätzlich sollen Personen, die eine Ausbildung in dieser Branche absolviert haben, keine zusätzliche Schulung mehr belegen müssen, wenn sie einen Gastronomiebetrieb eröffnen. Dies würde eine große Entlastung und einen deutlichen Bürokratieabbau für die Branche bedeuten. Der Anstoß für diese Änderung kam über die Entlastungsallianz, ein Gremium, das von der Landesregierung gegründet wurde, um gemeinsam mit Verbänden gezielt Bürokratie abzubauen. 

Forschung kann Gesundheitsdaten künftig einfacher nutzen

Die Nutzung von Gesundheitsdaten treibt Innovationen voran, rettet Leben und stärkt die Versorgung von Patienten. Das Forum Gesundheitsstandort Baden-Württemberg hat mit der „Roadmap Gesundheitsdatennutzung“ Maßnahmen vorgelegt, wie die Nutzung von Gesundheitsdaten zum Wohle der Patientinnen und Patienten noch besser gelingen kann. Ein wesentlicher Punkt daraus wird nun mit der Anpassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) umgesetzt. Mit der Gesetzesänderung soll unter anderem Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und den Universitätskliniken die Weitergabe von anonymisierten Daten und pseudonymisierten Daten an Dritte zum Zwecke gemeinwohlorientierter Forschung ermöglicht werden. Der Datenschutz wird dabei durch verschiedene Maßnahmen sichergestellt.

Starke Hochschulen für die Zukunft: Land investiert bis 2030 rund 700 Millionen Euro zusätzlich

In der Kabinettssitzung wurde die neue Hochschulfinanzierungsvereinbarung 2026 bis 2030 beschlossen. Damit stärkt das Land Baden-Württemberg seine Hochschulen mit rund 700 Millionen Euro mehr Grundfinanzierung bis 2030. Zusätzlich wurde das Zukunftsprogramm „Hochschule 2030“ auf den Weg gebracht, das unter anderem 100 neue Professuren ermöglicht und die Hochschulen bei der digitalen und inhaltlichen Weiterentwicklung unterstützt. Die Vereinbarung sorgt für mehr Planungssicherheit und unterstützt die Hochschulen dabei, ihr Studienangebot an die Bedürfnisse von Gesellschaft und Wirtschaft anzupassen.

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Übersicht: Kabinettsberichte

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