Landesregierung

Anzeige nach der Karenzzeitregelung

Der Ministerrat erhebt keine Einwände gegen beabsichtigte Tätigkeit des ehemaligen Staatssekretärs Volker Schebesta.

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Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart (Archivbild)

Seit 2022 besteht nach § 6a Absatz 1 des Ministergesetzes eine Pflicht zur Anzeige von beabsichtigten Tätigkeiten ehemaliger Regierungsmitglieder innerhalb einer Karenzzeit von 18 Monaten nach Ausscheiden aus dem Amt. Staatssekretär a.D. Volker Schebesta hat angezeigt, dass er schon vor seiner Berufung in die Landesregierung (16. und 17. Legislaturperiode im Kultusministerium) Mitglied im Vorstand des Familienwerks Sölden e. V. gewesen sei. Aufgrund einer Satzungsänderung werde er aber nun im Aufsichtsrat tätig sein.

Der Ministerrat folgte in seiner Sitzung vom 22. September 2026 der Empfehlung des beratenden Gremiums, welches keine Einwände dagegen erhoben hatte. Der Ministerrat begründete dies damit, dass eine Interessenkollision angesichts der konkreten Tätigkeitsbereiche des Vereins nicht erkennbar sei.

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