Opferschutz

13 Millionen Euro für Opfer aus Gewalttaten

Die Landesstiftung Opferschutz feiert 25-jähriges Jubiläum. Seit ihrer Gründung hat sie Opfern von Gewalttaten in Baden-Württemberg mehr als 13 Millionen Euro ausbezahlt.

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Symbolbild: Eine Frau versucht sich vor der Gewalt eines Mannes zu schützen (Bild: dpa).
Symbolbild

Die Landesstiftung Opferschutz hat seit ihrer Gründung im Jahr 2001 Opfern von Gewalttaten in Baden-Württemberg mehr als 13 Millionen Euro ausbezahlt. Dies haben Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, der zugleich Vorsitzender des Kuratoriums der Stiftung ist, und der Vorstandsvorsitzende der Landesstiftung Wolfgang Eißer anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Landesstiftung mitgeteilt.

Justizminister Oppelt lobte die Arbeit der Stiftung: „Die Landesstiftung Opferschutz ist ein wichtiger Bestandteil, mit dem Opferschutz in Baden-Württemberg konkret wird. Es geht darum, Opfer von Gewalttaten dort zu unterstützen, wo die gesetzliche Entschädigung nicht ausreicht. Die Landesstiftung springt zum Beispiel ein, wenn ein Opfer einer Gewalttat die Ersatzansprüche gegen den Täter nicht durchsetzen kann, weil dieser mittellos ist oder im Gefängnis sitzt. Wo es möglich ist, nimmt die Stiftung die Täter dann in Regress.“

Bis zu 10.000 Euro finanzielle Unterstützung

Die Landesstiftung leistet finanzielle Unterstützung von bis zu 10.000 Euro für Personen, die bei Gewalttaten gesundheitliche Schäden erlitten haben. Voraussetzungen für Leistungen der Landesstiftung Opferschutz sind, dass die Straftat in Baden-Württemberg begangen wurde, das Tatopfer zum Zeitpunkt der Tat in Baden-Württemberg gewohnt hat und keine Ansprüche gegen Dritte wie zum Beispiel Krankenkassen oder Sozialversicherungsträger bestehen. Opfer von Gewaltstraftaten können Entschädigungsansprüche nämlich nicht nur gegen Täter geltend machen, sondern nach dem sozialen Entschädigungsrecht auch staatliche Entschädigungsleistungen beim Versorgungsamt des jeweiligen Landratsamts beantragen. Aber der Leistungskatalog des sozialen Entschädigungsrechts deckt nicht immer alle Ansprüche ab:

Vorstandsvorsitzender Wolfgang Eißer betonte: „Opfer von Gewalttaten haben nach den Regeln des Sozialgesetzbuchs XIV beziehungsweise den Regeln über Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungen zwar umfangreiche Ansprüche auf Ersatz ihrer materiellen Schäden, nicht aber einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Insbesondere, um diese Lücke im Hilfesystem zu schließen, wurde vor 25 Jahren die Landesstiftung Opferschutz gegründet.“

Insgesamt hat die Landesstiftung Opfern seit ihrer Gründung mehr als 13 Millionen Euro zukommen lassen. Zusätzlich wurden Vereine, die sich in Baden-Württemberg um die Betreuung von Gewaltopfern kümmern, mit über zwei Millionen Euro unterstützt. Die Finanzierung der Stiftung erfolgt seit 2014 aus Haushaltsmitteln, die seit dem Haushaltsjahr 2019 auf 800.000 Euro verdoppelt wurden.

Justizminister Oppelt dankte der Landesstiftung für die ehrenamtlich geleistete Arbeit. „Mit ihrer schnellen und unbürokratischen Hilfe hat sich die Landesstiftung als ein wichtiger Baustein für einen effektiven und umfassenden Opferschutz in Baden-Württemberg erwiesen“, so der Minister.

Landesstiftung Opferschutz

An die Landesstiftung Opferschutz können sich nicht nur Personen wenden, die unmittelbar Opfer einer Gewalttat wurden, sondern beispielsweise auch Augenzeugen, Auffindende oder Angehörige, die durch das Erleben der Tat oder die Nachricht davon gesundheitliche Schäden erlitten haben. Darüber hinaus können zudem Einrichtungen, die Opferzeugen beraten, betreuen oder begleiten, finanziell durch die Landesstiftung gefördert werden.

Nähere Informationen zu Voraussetzungen und Verfahren einer Beantragung finden Sie online.

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