Das erfolgreiche baden-württembergische Programm für Langzeitarbeitslose dient als Vorbild für neues Teilhabechancengesetz des Bundes, das am 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Darin wird die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach Vorbild des baden-württembergischen Passiv-Aktiv-Tausch PLUS aufgenommen.