In der Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen sind manipulierte Zuverlässigkeitsprüfungen bekannt geworden. Nach jetzigem Kenntnisstand haben dadurch drei Personen Zutritt zu kerntechnischen Anlagen und Einrichtungen in Baden-Württemberg erhalten, die tatsächlich nicht überprüft gewesen sind. Das Umweltministerium Baden-Württemberg hat Zutritte in kerntechnische Anlagen auf der Grundlage von Überprüfungen aus Jülich bis auf Weiteres untersagt.