Das Kabinett hat die Novelle zum Klimaschutzgesetz zur Anhörung freigegeben. Der Gesetzentwurf legt erstmals ein verbindliches Klimaschutzziel fest. Wesentliche Neuerungen sind die Erfolgskontrolle der Maßnahmen, eine Photovoltaik-Pflicht für Nicht-Wohngebäude und die kommunale Wärmeplanung.