Ländlicher Raum

Vier Millionen Euro für innovative Unternehmen

Mit vier Millionen Euro fördern Land und Europäische Union in der 26. Auswahlrunde des Programms „Spitze auf dem Land!“ neun innovative Unternehmen im Ländlichen Raum.

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Symbolbild

„Baden-Württemberg ist wirtschaftlich in der Fläche stark. Einen besonderen Anteil daran haben auch die vielen Hidden Champions im Ländlichen Raum. Diese Besonderheit und Stärke müssen wir bewahren und ausbauen, um auch in Zukunft Fortschritt und Technologie aus Baden-Württemberg in alle Welt exportieren zu können. Damit wir diesen erfolgreichen Weg weiter fortsetzen und den Wohlstand sichern, fördert das Land, kofinanziert mit Mitteln der Europäischen Union, auch in diesem Jahr kleine und mittlere Unternehmen im Ländlichen Raum. Das Förderprogramm ‚Spitze auf dem Land‘ hat sich bewährt und setzt auch in seiner 26. Auflage einen starken wirtschaftlichen Impuls in der Fläche“, betonte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges am Freitag, 26. Juni 2026, anlässlich der Förderentscheidung zur aktuellen Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“.

Vier Millionen Euro für neun Unternehmen

Mit der aktuellen Tranche werden vier Millionen Euro bereitgestellt, um neun Unternehmen im Ländlichen Raum zu unterstützen, die mit innovativen Ideen und nachhaltigen Technologien die Zukunft unserer Regionen mitgestalten. „Mit dieser Förderlinie schaffen wir die Voraussetzungen, damit kleine und mittlere Unternehmen in ihre neuen, zukunftsfähigen Produkte auf den Gebieten der Digitalisierung, Medizintechnik, Bauwirtschaft bis hin zur Kreislaufwirtschaft investieren können“, sagte Ministerin Marion Gentges.

Das Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten, die das Potenzial haben, einen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten. Es sollen neue, einzigartige Ideen auf dem Markt etabliert werden, welche die Unternehmen im Ländlichen Raum weiter stärken.

Fokus auf Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft

„Das Förderprogramm stellt die Bedeutung des Mittelstandes und der regionalen Wirtschaft in den Fokus der Förderung. Vor allem Unternehmen, die ein hohes Technologie- und Innovationspotenzial aufweisen, werden durch dieses Programm unterstützt. Einen besonderen Blick liegt dabei auf Unternehmen, die die Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft stärken. Diese Bereiche sind entscheidend für eine nachhaltige und zukunftsfähige Wirtschaftsentwicklung. Vorhaben, die innovative Lösungen unter anderem zur Nutzung biologischer Ressourcen und zur Schaffung geschlossener Wertstoffkreisläufe entwickeln, können bei der Förderung einen Zuschlag erhalten“, erläuterte Ministerin Gentges.

In der Förderperiode 2021 bis 2027 stehen für die Förderlinie insgesamt rund 46 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung. Die Mittel werden aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und dem baden-württembergischen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zur Verfügung gestellt. Mit der 26. Auswahlrunde werden neun Unternehmen gefördert, die insgesamt vier Millionen Euro an Fördermitteln erhalten.

Neun Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen

EFRE und „Spitze auf dem Land“

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021 bis 2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf Zukunftstechnologien und Kompetenzen sowie Ressourcen und Klimaschutz.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Bewerbung für die Förderlinie erfolgt schriftlich durch Aufnahmeanträge der Gemeinden in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat auf der Basis des Vorschlages eines hierfür eingerichteten Bewertungsausschusses. Bewerbungen für die nächste Auswahlrunde können in Zusammenarbeit mit der jeweiligen Gemeinde bis einschließlich 31. August 2026 eingereicht werden.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, BadenWürttemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim, die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat vertreten.

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