Verordnung des Finanzministeriums über die technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen der elektronischen Aktenführung der Finanzämter in Straf- und Bußgeldverfahren (Finanzämter-E-Strafaktenverordnung - FAeStrAktVO)
Anhand des Hashwerts kann die Integrität des Downloads überprüft werden. Die hier angezeigte Hash-Prüfsumme muss mit der Prüfsumme der heruntergeladenen Datei übereinstimmen.