Bürgerservice: Die digitale Veröffentlichung vereinfacht und beschleunigt den Zugang zu den amtlichen Inhalten, da nun der Abruf des elektronischen Gemeinsamen Amtsblatts von jedem internetfähigen Endgerät aus unentgeltlich und barrierearm möglich ist.
Verwaltungsmodernisierung: Durch die digitale Veröffentlichung von Verwaltungsvorschriften und sonstigen amtlichen Bekanntmachungen entfällt die Druckversion des Gemeinsamen Amtsblatts sowie dessen Versand, was Ressourcen schont und der Umwelt zugutekommt.
Die Ausgaben des Gemeinsamen Amtsblatts werden zwar weiterhin fortlaufend nummeriert, enthalten jedoch jeweils nur noch eine Veröffentlichung (Verwaltungsvorschrift oder sonstige amtliche Bekanntmachung), so dass auch mehrere Ausgaben des Gemeinsamen Amtsblatts an einem Tag erscheinen können. Es erfolgt keine fortlaufende Seitenzahlvergabe mehr, so dass jede Ausgabe mit Seite 1 beginnt. Damit ändert sich auch die Angabe der Fundstelle im elektronischen Gemeinsamen Amtsblatt: Diese setzt sich aus dem Ausgabejahr und der Nummer des Gemeinsamen Amtsblatts, statt bislang der Seitenzahl, zusammen.
Die Umstellung von Papierform auf die elektronische Veröffentlichung erfolgte zum 1. Januar 2027.
Das elektronische Gemeinsame Amtsblatt wird im Internet unter der Adresse https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gemeinsames-amtsblatt [FS(1] zum Abruf bereitgehalten. Unter dieser Adresse ist das Gemeinsame Amtsblatt frei zugänglich. Es kann unentgeltlich gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hier lediglich die Ausgaben zugänglich sind, die ab dem 1. Januar 2027 auf dieser Seite veröffentlicht wurden. Ausgaben des Gemeinsamen Amtsblatts, die vor dem 1. Januar 2027 in Papierform erschienen sind, sind auf dieser Seite nicht verfügbar.
Der Abruf kann auch von jedem öffentlich zugänglichen Internetzugang (z.B. in Bibliotheken oder Internetcafés) erfolgen. Zudem können Ausdrucke des Gemeinsamen Amtsblatts gegen Erstattung der Kosten beim Innenministerium Baden-Württemberg bezogen werden.
Es steht eine Suchfunktion zur Verfügung, welche die Inhalte aller elektronisch veröffentlichten Ausgaben des Gemeinsamen Amtsblatts durchsucht. Ausgaben, die vor dem 1. Januar 2027 in Papierform erschienen sind, werden somit von der Suchfunktion nicht erfasst.
Es besteht kein regelmäßiger Veröffentlichungsturnus. Da eine Ausgabe des elektronischen Gemeinsamen Amtsblatts jeweils nur eine Veröffentlichung enthält, können auch mehrere Ausgaben des Gemeinsamen Amtsblatts an einem Tag erscheinen.
Auf https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/gemeinsames-amtsblatt finden Sie eine Liste der neuesten Veröffentlichungen. Darüber hinaus können Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, der Sie über neue Veröffentlichungen informiert.
Es entstehen keine Kosten durch den Abruf der elektronisch veröffentlichten Ausgaben.
Jede Ausgabe des Gemeinsamen Amtsblatts ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel und einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel versehen.
Sowohl die Veröffentlichungsplattform als auch alle darauf publizierten Inhalte sind möglichst barrierearm gestaltet.
