Zum einen Bürgerservice: Die digitale Veröffentlichung vereinfacht und beschleunigt den Zugang zu den amtlichen Inhalten, da nun der Abruf des elektronischen Amtsblatts von jedem internetfähigen Endgerät aus unentgeltlich und barrierearm möglich ist. Und Verwaltungsmodernisierung: Durch die digitale Veröffentlichung entfallen Papier, Druck und Auslieferung.
Die Ausgaben des Amtsblatts „Die Justiz“ werden weiterhin fortlaufend nummeriert, enthalten jedoch jeweils nur noch eine Veröffentlichung (Verwaltungsvorschrift, innerdienstliche Anordnung, Bekanntgabe etc.), so dass mit jedem zu veröffentlichenden Dokument ein gesondertes Amtsblatt erstellt wird. Somit können jederzeit Ausgaben des Amtsblatts erscheinen. Es erfolgt keine fortlaufende Seitenzahlvergabe mehr, so dass jede Amtsblattausgabe mit Seite 1 beginnt. Damit ändert sich auch die Angabe der Fundstelle im elektronischen Amtsblatt: Diese setzt sich aus dem Ausgabejahr und der Amtsblatt-Nummer, statt bislang der Seitenzahl, zusammen (zum Beispiel: Die Justiz 2027 Nr. 5). Zudem gibt es keine redaktionell erstellten Verzeichnisse über die einzelnen Veröffentlichungen mehr, wie zuvor in der Papierform. Stattdessen ist das elektronische Amtsblatt nun sehr leicht durchsuchbar.
Ab dem 1. Januar 2027 werden Amtsblätter auf dieser Seite elektronisch veröffentlicht. Zunächst findet parallel noch eine Printveröffentlichung wie bisher statt. Diese soll im Laufe des Jahres 2027 eingestellt werden.
Das elektronische Amtsblatt „Die Justiz“ wird im Internet unter der Adresse www.baden-wuerttemberg.de/die-justiz zum Abruf bereitgehalten. Unter dieser Adresse ist das Amtsblatt frei zugänglich. Es kann in Form von PDF-Dateien unentgeltlich gelesen, gespeichert und ausgedruckt werden. Dabei ist jedoch zu beachten, dass hier lediglich die Amtsblatt-Ausgaben zugänglich sind, die ab dem 1. Januar 2027 auch auf dieser Seite veröffentlicht wurden. Amtsblatt-Ausgaben, welche vor dem 1. Januar 2027 in Papierform erschienen sind, sind auf dieser Seite nicht verfügbar.
Der Abruf kann auch von jedem öffentlich zugänglichen Internetzugang (zum Beispiel in Bibliotheken oder Internetcafés) erfolgen. Zudem können Ausdrucke des Gesetzblatts gegen Erstattung der Kosten beim Ministerium der Justiz und für Migration bezogen werden.
Es steht eine Suchfunktion zur Verfügung, welche auch die Inhalte aller verfügbaren Ausgaben des Amtsblatts durchsucht. Allerdings erstreckt sich die Suchfunktion nur auf die elektronisch veröffentlichten Amtsblatt-Ausgaben. Amtsblatt-Ausgaben, welche vor dem 1. Januar 2027 in Papierform erschienen sind, werden von der Suchfunktion nicht erfasst.
Es besteht kein regelmäßiger Veröffentlichungsturnus. Da eine Ausgabe des elektronischen Amtsblatts jeweils nur eine Veröffentlichung enthält, können jederzeit Ausgaben des Amtsblatts erscheinen.
Auf www.baden-wuerttemberg.de/die-justiz finden Sie eine Liste der neuesten Veröffentlichungen. Sie können außerdem mittels der Suchfunktion für jeden beliebigen Zeitraum alle veröffentlichten Amtsblätter anzeigen lassen. Darüber hinaus können Sie sich zu unserem Newsletter anmelden, der Sie über neue Veröffentlichungen informiert.
Es entstehen keine Kosten durch den Abruf der elektronischen Veröffentlichungstexte.
Jede Ausgabe des Amtsblatts „Die Justiz“ ist mit einem qualifizierten elektronischen Siegel und einem qualifizierten elektronischen Zeitstempel versehen.
Sowohl die Veröffentlichungsplattform als auch alle darauf publizierten Inhalte sind möglichst barrierearm gestaltet. Genauere Informationen hierzu stellen wir in der Erklärung zur Barrierefreiheit bereit. Sollten Ihnen Probleme mit der Barrierefreiheit auffallen, bitten wir Sie um Mitteilung (-> LINK)
Ist die Bereitstellung des Amtsblatts in elektronischer Form nicht nur kurzfristig unmöglich, so erfolgt die Veröffentlichung durch Ausgabe einer gedruckten Nummer des Amtsblatts. Der Übergang des Amtsblatts zur gedruckten Form, der Verteiler, an den das Amtsblatt in gedruckter Form ausgegeben wird, und die Rückkehr zur elektronischen Form werden in vier in Baden-Württemberg möglichst auflagenstark erscheinenden Tageszeitungen, deren Verbreitung alle Regierungsbezirke des Landes abdecken soll, oder in anderen geeigneten Medien öffentlich bekannt gemacht.
