Dem Vergleich des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Einhaltung der Immissionswerte von Feinstaub und Stickstoffoxid an der Messstelle „Stuttgart Am Neckartor“ hat der Ministerrat in der Kabinettssitzung zugestimmt. Zwei Stuttgarter Bürger hatten Klage eingereicht, in der mündlichen Verhandlung am 26. April 2016 wurde der Vergleich geschlossen.