Kommunen

Zusatzbezeichnung „Mühlendorf“ für Ottenhöfen im Schwarzwald

Die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald im Ortenaukreis darf sich ab dem 1. November 2026 offiziell „Mühlendorf“ nennen. Dies gab Innenminister Manuel Hagel bekannt.

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Die Gemeinde Ottenhöfen im Schwarzwald im Ortenaukreis darf sich ab dem 1. November 2026 offiziell „Mühlendorf“ nennen. Dies gab der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Manuel Hagel bekannt. Anlass war die Übersendung der entsprechenden Genehmigung an den Bürgermeister von Ottenhöfen, Hans-Jürgen Decker. „Eine solche Zusatzbezeichnung stärkt die Identität und das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort. Das ‚Mühlendorf‘ Ottenhöfen im Schwarzwald ist hierfür ein besonders schönes Beispiel“, so Innenminister Manuel Hagel.

Mühlen prägen in einzigartiger Weise das Ortsbild

Ottenhöfen im Schwarzwald ist seit Jahrzehnten weit über die Region hinaus für seine außergewöhnlich hohe Dichte an historischen Mühlen bekannt. Diese stellen nicht nur bedeutende Zeugnisse einer jahrhundertealten Handwerks-, Technik- und Wirtschaftsgeschichte dar, sondern prägen bis heute in einzigartiger Weise das Ortsbild, die kulturelle Identität sowie die touristische Attraktivität der Gemeinde. Bereits in den 1970er-Jahren wurde in Ottenhöfen im Schwarzwald durch den Schwarzwaldverein das wegweisende Projekt „Schwarzwaldmühlen“ ins Leben gerufen. Rund 30 engagierte Mitglieder begannen damals mit großem Idealismus die teils vom Verfall bedrohten Mühlen mithilfe von Spenden sowie öffentlichen Fördermitteln zu restaurieren und instand zu setzen. Dieses über viele Jahre hinweg unermüdliche ehrenamtliche Wirken trug entscheidend dazu bei, die historischen Schwarzwaldmühlen vor dem endgültigen Verfall zu bewahren. Zahlreiche freiwillige Helferinnen und Helfer investierten unzählige Arbeitsstunden, brachten handwerkliches Können, Fachwissen und persönliche Leidenschaft ein und setzten damit ein eindrucksvolles Zeichen gelebten bürgerschaftlichen Engagements. Ohne diesen Einsatz wäre der Erhalt dieses bedeutenden Kulturgutes nicht möglich gewesen.

„Gern habe ich Herrn Bürgermeister Decker daher die für die Zusatzbezeichnung erforderliche Genehmigung des Innenministeriums übermittelt. Ich wünsche dem „Mühlendorf“ Ottenhöfen im Schwarzwald viel Freude und Erfolg mit ihrer neuen Identität, mit der neuen Möglichkeit, die Mühlen als Identifikationsmerkmal der Gemeinde und der Bürgerinnen und Bürger mit dieser Bezeichnung herausstellen und präsentieren zu können“, so Innenminister Manuel Hagel.

Zusatzbezeichnungen für Kommunen

Am 2. Dezember 2020 hatte der Landtag von Baden-Württemberg eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Seit Einführung der neuen Regelung wurden bereits fast 80 kommunalrechtliche Zusatzbezeichnungen genehmigt.

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. Vor der Gesetzesänderung wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils können mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung nun deutlicher hervorgehoben werden. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

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