Justiz

Wechsel im Amt des Opferbeauftragten der Landesregierung

Staatssekretär Siegfried Lorek folgt auf Alexander Schwarz als ehrenamtlicher Opferbeauftragter der Landesregierung Baden-Württemberg.

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von links nach rechts: Justizminister Moritz Oppelt, Alexander Schwarz und der neue Opferbeauftragte der Landesregierung, Siegfried Lorek
Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt (links), Leitender Oberstaatsanwalt a.D. Alexander Schwarz (Mitte), Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration Siegfried Lorek (rechts)

Am 31. August 2026 endete die Amtszeit des ehrenamtlichen Opferbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg, Alexander Schwarz. Staatssekretär Siegfried Lorek übernimmt (zunächst kommissarisch) die Aufgaben des Opferbeauftragten der Landesregierung.

Der leitende Oberstaatsanwalt a. D. Alexander Schwarz prägte den landesweiten Opferschutz mit hoher fachlicher Expertise sowie herausragendem persönlichen Engagement. Seit Juli 2021 trat er als Opferbeauftragter der Landesregierung für Betroffene von terroristischen Anschlägen, Amoktaten und Großschadensereignissen, bei denen eine Straftat nicht ausgeschlossen werden kann, ein. Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt würdigte Alexander Schwarz’ herausragende Verdienste für den Opferschutz und dankte Staatssekretär Siegfried Lorek für die übergangslose Übernahme der Aufgaben.

Eine Amtszeit geprägt von Verantwortung und Menschlichkeit

Justizminister Moritz Oppelt betonte: „Alexander Schwarz setzte als Opferbeauftragter der Landesregierung neue Maßstäbe für den landesweiten Opferschutz. Mit unermüdlichem Engagement, höchster Professionalität und außergewöhnlicher Empathie schaffte es Alexander Schwarz, Menschen in den schwersten Lebenslagen Orientierung, Halt und Zuversicht zu geben.“

Am 21. Juli 2021 wurde Alexander Schwarz zum zweiten Opferbeauftragten der Landesregierung Baden-Württembergs ernannt. In seine Amtszeit fielen insgesamt vier sogenannte Ereignisfälle – zuletzt die Amokfahrt am 3. März 2025 in Mannheim mit über 300 Betroffenen. Auch wenn das erlebte Leid der Betroffenen und Angehörigen nicht rückgängig zu machen ist, zeigte Alexander Schwarz doch in allen Fällen, wie staatliche Verantwortungsübernahme und Menschlichkeit Hand in Hand gehen können – von der Koordinierung der unmittelbaren Opferhilfe in der Akutphase bis hin zur Vorbereitung und Begleitung von Trauerfeiern, Jahrestagen und neuen Gedenkformen.

Staatssekretär Siegfried Lorek bringt viel Erfahrung mit

Siegfried Lorek, Staatssekretär des Ministeriums der Justiz und für Migration und Mitglied des Landtags von Baden-Württemberg sowie stellvertretendes Mitglied des Bundesrats, blickt der neuen Aufgabe verantwortungsbewusst entgegen: „Als ehemaliger Polizeibeamter und langjähriges Mitglied der freiwilligen Feuerwehr weiß ich, wie wichtig es ist, Menschen in Not verlässlich zur Seite zu stehen. Es ist mir daher eine große Ehre, mich in neuer Rolle für Betroffene von Straftaten einzusetzen.“

Justizminister Moritz Oppelt sagte: „Mit Siegfried Lorek haben wir die ideale Nachfolge im Amt des Opferbeauftragten der Landesregierung gefunden. Seine vielfältigen Erfahrungen bei der Polizei, im Innenministerium und als Vorsitzender der bundesweiten Expertengruppe Notruf verbunden mit seiner couragierten, tatkräftigen und zugewandten Art machen ihn zu einer großen Bereicherung für den Opferschutz in Baden-Württemberg.“

Siegfried Lorek tritt die Nachfolge im Amt des Opferbeauftragten der Landesregierung bis zu seiner offiziellen Ernennung durch den Ministerrat zunächst kommissarisch an. Siegfried Lorek wird das Amt des Opferbeauftragten neben seiner Aufgabe als Migrationsstaatssekretär ausüben. „Damit setzen wir einerseits den Koalitionsvertrag um und schaffen zusätzliche Beauftragte ab. Andererseits erhalten wir den Opferbeauftragten als Institution und siedeln diese Aufgabe künftig direkt in der Hausspitze des Justizministeriums an“, so Justizminister Oppelt abschließend.

Der Opferbeauftragte der Landesregierung

Das Amt des Opferbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg wurde im Juni 2020 geschaffen. Zugleich wurde eine zentrale Anlaufstelle für Betroffene von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen eingerichtet, die als Geschäftsstelle des Opferbeauftragten fungiert. Vorrangige Aufgaben des Opferbeauftragten und der zentralen Anlaufstelle sind die Koordinierung der Nachsorgeangebote in Ereignisfällen, die Beratung von Betroffenen und Angehörigen ohne festgelegten Endpunkt sowie die bedarfsorientierte Vermittlung in Unterstützungsangebote. Der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und fungieren als Ansprechpartner für Opferschutzeinrichtungen in Baden-Württemberg.

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