Mit einer durch das Bundesministerium des Innern organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei wurden in enger Zusammenarbeit mit dem im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe am 25. August 2026 erneut fünf Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben.
Unter den abgeschobenen Personen befinden sich ein schwerer Sexualstraftäter sowie vier weitere Personen, die wegen Körperverletzungsdelikten und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu Freiheitsstrafen verurteilt worden waren. Die Personen wurden aus der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim und zwei Justizvollzugsanstalten des Landes Baden-Württemberg durch die Landespolizei der Abschiebung zugeführt.
Die erfolgreich durchgeführte Abschiebung zeigt einmal mehr, wie effizient und zielgerichtet der Sonderstab Gefährliche Ausländer arbeitet. Dafür bin ich den Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar. Jede einzelne dieser Abschiebungen ist ein Sicherheitsgewinn für unser Land. Wir dürfen und werden hier nicht nachlassen.
Für die abgeschobenen Person bestehen Einreiseverbote für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten.
Im laufenden Jahr wurden damit bereits insgesamt 23 Straftäter aus Baden-Württemberg in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben.
Sonderstab Gefährliche Ausländer
Um die schnelle Aufenthaltsbeendigung von schweren Straftätern und von Personen, die Sicherheit des Landes gefährden, kümmert sich in Baden-Württemberg der Sonderstab Gefährliche Ausländer. Ziel ist es, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und für eine nachhaltige Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu sorgen. Dadurch soll auch die Kriminalitätsbelastung nachhaltig verringert und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessert werden.
















