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Bundesrat billigt Baden-Württembergs Forderung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Seit Jahren setzt sich das Land für verbesserte Rahmenbedingungen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Länder ein. Nun hat der Bundesrat der Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zugestimmt.

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Forschende im Forschungszentrum M3 des Universitätsklinikums Tübingen
Symbolbild

Zum Beschluss des Bundesrates zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes erklärt Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus: „Mit der heutigen Sitzung wird der Weg für eine Änderung frei gemacht, für die Baden-Württemberg über Jahre hinweg mit Nachdruck gekämpft hat. Die Gesetzesänderung, die heute vom Bundesrat gebilligt wurde, ist ein wichtiger Erfolg für Baden-Württemberg und seine Forschungs- und Innovationslandschaft.“

„Wir haben immer wieder deutlich gemacht: Es ist nicht nachvollziehbar, dass außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Länder schlechter gestellt werden als vergleichbare Einrichtungen des Bundes. Ich freue mich, dass die Bundesregierung die Vorschläge der Länder aufgegriffen und der Bundestag die Regelung beschlossen hat. Es wird ein Problem gelöst, auf das Baden-Württemberg seit Jahren hinweist. Das ist eine gute Nachricht für unsere Forschungsinstitute, unseren Mittelstand und den Innovationsstandort Deutschland insgesamt. Die Entscheidung schafft mehr Flexibilität im Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte.“

Neben der Angleichung beim Besserstellungsverbot gelte es nun auch die Förderkonditionen für alle Forschungseinrichtungen einheitlich und kostendeckend auszugestalten. Deutschland müsse in der Innovationsförderung insgesamt schneller und effizienter werden, langwierige und bürokratische Förderverfahren vereinfacht werden. Auf Initiative Baden-Württembergs hatte sich die Wirtschaftsministerkonferenz am 1. und 2. Juli 2026 einstimmig für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit außeruniversitärer Forschungseinrichtungen durch wirtschaftlich tragfähige Förderbedingungen in Bundesprogrammen ausgesprochen.

Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes

Baden-Württemberg hatte gemeinsam mit Sachsen sowie weiteren Ländern bereits 2023 eine Gesetzesinitiative zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes in den Bundesrat eingebracht. Der damalige Gesetzesantrag wurde von der Länderkammer angenommen, im Deutschen Bundestag jedoch nicht mehr abschließend behandelt. Die nun verabschiedete Gesetzesänderung greift die zentrale Forderung der Länder auf und verbessert die Rahmenbedingungen für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen der Länder bei den Ausnahmen vom Besserstellungsverbot.

Mit der Billigung durch den Bundesrat ist das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes zustande gekommen. Das Gesetz wird jetzt noch dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt und anschließend verkündet.

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