Mit ihrem Förderprogramm „Wir fördern Vielfalt“ unterstützt die Stiftung Naturschutzfonds auch in diesem Jahr Projekte zum Erhalt und zur Stärkung der biologischen Vielfalt im Land. Das Förderspektrum umfasst Vorhaben im Bereich der anwendungsorientierten Forschung, der Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit sowie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben. Bewerbungen sind ab sofort möglich.
„Das Motto „Wir fördern Vielfalt“ steht für die große Bandbreite des Engagements der Stiftung Naturschutzfonds. Mit ihrer Förderung wurden bereits viele Projekte angestoßen, die Positives für die Natur und biologische Vielfalt bewirkt haben. Jetzt haben weitere wertvolle Naturschutzinitiativen die Möglichkeit, die Mittel zu nutzen und ihre Ideen in die Tat umzusetzen“, freut sich Thekla Walker, Umweltministerin und Vorsitzende des Stiftungsrats der Stiftung Naturschutzfonds, zum Start der Ausschreibung.
Antragstellung für Projekte bis und über 50.000 Euro Förderbetrag
Gemeinnützige Organisationen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, kommunale Stellen und staatliche Stellen und auch Privatpersonen können sich um die Mittel bewerben. Die Höhe der Zuwendung für ein Projekt variiert je nach Antragsteller.
Die Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag von bis zu 50.000 Euro können ab sofort bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt nach Eingang und Mittelverfügbarkeit.
Anträge auf Projektförderung mit einem Zuwendungsbetrag von mehr als 50.000 Euro können bis zum 2. November 2026 (Stichtag) bei der Stiftung Naturschutzfonds eingereicht werden. Eine Entscheidung über die Förderung erfolgt durch den Stiftungsrat im Frühjahr 2027.
Informationsveranstaltung
Zur aktuellen Ausschreibung bietet die Stiftung Naturschutzfonds am 17. September 2026 eine digitale Informationsveranstaltung rund um die Fördermöglichkeiten und Antragstellung an.
Zahlen, Daten, Fakten
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Die Stiftung Naturschutzfonds Baden-Württemberg ist seit 1978 landesweit fördernd tätig.
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Sie fördert Projekte mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und Gesamtausgaben von mindestens 5.000 Euro; die Zuwendung für ein Projekt übersteigt 200.000 Euro in der Regel nicht (Orientierungswert).
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Das beantragte Projekt darf noch nicht begonnen sein.
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In der Förderleitlinie der Stiftung Naturschutzfonds BW (PDF) und den Hinweisen zur Förderleitlinie (PDF) sind die Grundlage der Förderung aufgeführt.















