Kommunen

Zusatzbezeichnungen für 23 Städte und Gemeinden

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Minister Strobl verleiht die Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden
Minister Strobl verleiht die Zusatzbezeichnungen für Städte und Gemeinden

Ein Freudentag für viele Kommunen in Baden-Württemberg: 23 Städte und Gemeinden profitieren von der flexibilisierten Regelung der Zusatzbezeichnung und dürfen die zusätzliche Bezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen.

„Unsere Städte und Gemeinden liegen mir als Kommunalminister besonders am Herzen. Wir haben bärenstarke Kommunen im Land. Für sie bedeutet kommunale Selbstverwaltung nicht nur, die örtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Sie haben ein eigenes Selbstverständnis und sie prägen damit die Identifikation der Menschen mit ihrem Ort. Mit der Genehmigung von Zusatzbezeichnungen stärken wir unsere Kommunen also im besten Sinne, wir stärken ihre Identität, das Zusammengehörigkeitsgefühl vor Ort“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident, Innen- und Kommunalminister Thomas Strobl. Zuvor hatte Minister Thomas Strobl in einer Videokonferenz 23 Städten und Gemeinden virtuell die Genehmigung zum Führen einer Zusatzbezeichnung überreicht.

Die Zusatzbezeichnungen auf einen Blick

Genehmigt wurden diese Zusatzbezeichnungen:

Die Städte und Gemeinden dürfen die Zusatzbezeichnungen formal ab dem 1. Januar 2022 führen.

Eine kulturhistorische Reise durch das Land

„Die 23 Zusatzbezeichnungen sind bunt und vielfältig wie unser Land und die kommunale Familie in Baden-Württemberg. Mit den Zusatzbezeichnungen nehmen wir die Menschen mit auf eine kulturhistorische Reise durch unser Land. Mehrfach wird auf die Geschichte der Stadtgründungen Bezug genommen, zum Beispiel auf die Zähringer oder die Waldenser, oder auf berühmte Söhne der jeweiligen Stadt, zum Beispiel auf Hesse, Hölderlin oder Schiller. Gleich zwei Städte reklamieren die Donauquelle für sich. Und acht Städte des Landes fühlen sich schon lange völlig zu Recht als Hochschulstädte und sollen sich zukünftig auch offiziell so nennen dürfen“, erklärte Minister Thomas Strobl.

Am 2. Dezember 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl eine Änderung der Gemeindeordnung beschlossen, mit der die bislang zurückhaltende Praxis im Bereich der Zusatzbezeichnungen gelockert wurde. Für die Gemeinden im Land ist es seither viel leichter möglich, neben dem Gemeindenamen eine sonstige Bezeichnung zu führen.

Fakten über die Zusatzbezeichnung und deren Beantragung

Zusatzbezeichnungen können auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinde beruhen. In der Vergangenheit wurden im Wesentlichen lediglich die Bezeichnungen „Bad“ und „Universitätsstadt“ verliehen. Zusatzbezeichnungen enthalten eine charakterisierende Aussage über den Status, die Eigenart oder die Funktion einer Gemeinde oder eines Ortsteils in gegenwärtiger oder historischer Hinsicht. Von besonderer Bedeutung ist insofern jeweils das eigene Selbstverständnis der Gemeinde oder des Ortsteils und der Bevölkerung im Hinblick auf die Zusatzbezeichnung als identitätsstiftendes Element für die örtliche Gemeinschaft. Örtliche Besonderheiten, geschichtliche Bezüge und Alleinstellungsmerkmale einer Gemeinde oder eines Ortsteils sollen mit einer entsprechenden Zusatzbezeichnung in Zukunft deutlicher hervorgehoben werden können. Insbesondere kann eine Zusatzbezeichnung auf den Ortstafeln an den Ortseingängen geführt werden.

Eine Zusatzbezeichnung kann über einen Gemeinderatsbeschluss mit qualifizierter Mehrheit von drei Vierteln der Stimmen aller Mitglieder beantragt werden. Dieses Quorum soll sicherstellen, dass sich der Wunsch der Gemeinde nach der Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung auf ein breites demokratisches Fundament und damit auch auf entsprechenden Rückhalt in der Bevölkerung stützt. Die Bestimmung oder Änderung einer Zusatzbezeichnung bedarf der Genehmigung des Innenministeriums.

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Auszeichnung für 23 Kommunen und Kommunalverbünde

Gruppenfoto der 54. Sportministerkonferenz. V.l.: Klaus Zimmermann, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt, Olaf Bull, Staatsrat beim Senator für Inneres und Sport in Bremen, Stefan Gruhner, Chef der Staatskanzlei und Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport und Ehrenamt, Florian Birkmeyer, Ministerialdirektor im Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten, Sport, Ehrenamt und Medien des Landes Rheinland-Pfalz, Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt des Landes Nordrhein-Westfalen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport im Saarland, Franziska Becker, Staatssekretärin für Inneres und Sport in Berlin, Nils Thiede, Leiter der Abteilung Jugend, Familie und Sport im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern, Sandro Kirchner, Staatssekretär im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, Magdalena Finke, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Ulf Bandiko, Amtschef im Ministerium des Inneren und Sport von Sachsen, Theresa Schopper, die für den Sport zuständige Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg und Vorsitzende der Sportministerkonferenz, Daniela Behrens, Ministerin für Inneres und Sport von Niedersachsen, Thomas Weikert, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB), Diana Stolz, hessische Ministerin für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege, Andy Grote, Senator für Inneres und Sport in Hamburg, und Ronald Rauhe, Staatsminister für Sport und Ehrenamt im Bundeskanzleramt.
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