Mit einer durch das Bundesministerium des Innern organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei wurden in enger Zusammenarbeit mit dem im Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer und dem Regierungspräsidium Karlsruhe am 28. Oktober 2026 erneut zehn Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben.
Die abgeschobenen Personen sind wegen unterschiedlicher strafrechtlicher Delikte zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten und drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden. Bei den begangenen Straftaten handelte es sich insbesondere um Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Darüber hinaus war eine Person wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln und eine wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt. Drei Personen wurden direkt aus Strafhaft heraus abgeschoben, fünf Personen aus der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim. Zwei Personen wurden vor der Abschiebung durch die Landespolizei festgenommen. Für die abgeschobenen Personen bestehen Einreiseverbote für das gesamte Gebiet der Schengen-Staaten.
Staatssekretär Siegfried Lorek: „Grundsätzlich bringen wir aus Baden-Württemberg immer mehr Personen zu Abschiebeflügen nach Afghanistan als wir Plätze haben. Auch dieses Mal wieder: Eigentlich waren für Baden-Württemberg nur acht Personen vorgesehen. Weil aber dann kurzfristig Plätze ungenutzt blieben, konnten zwei weitere ausreisepflichtige Straftäter aus Baden-Württemberg, die die Landespolizei kurze Zeit vorher festgenommen und zum Flughafen gebracht hat, auch noch abgeschoben werden. So vermeiden wir, dass die knappen Kapazitäten in den Abschiebeflügen nach Afghanistan ungenutzt bleiben.“
Im laufenden Jahr wurden damit bereits insgesamt 34 Straftäter aus Baden-Württemberg in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben.
Sonderstab Gefährliche Ausländer
Um die schnelle Aufenthaltsbeendigung von schweren Straftätern und von Personen, die die Sicherheit des Landes gefährden, kümmert sich in Baden-Württemberg der Sonderstab Gefährliche Ausländer. Er beseitigt Abschiebungshindernisse und beschleunigt komplexe ausländerrechtliche Verfahren.
















