Gesetz zur Regelung eines Ausgleichsanspruchs im Zusammenhang mit Coronasoforthilfen des Landes Baden-Württemberg aufgrund der „Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Pandemie geschädigten Soloselbständigen, Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe (‚Soforthilfe Corona‘)“ vom 22. März 2020
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