Bis zum 2. November 2023 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung stellen. Besonders im Fokus stehen die Schaffung und Modernisierung von Wohnraum sowie der Erhalt lebendiger Stadt- und Ortskerne. Auch Maßnahmen zum Klimaschutz gewinnen an Bedeutung.