Kabinett beschließt sechste Anpassung der Corona-Verordnung
Das Kabinett hat die sechste Anpassung der Corona-Verordnung des Landes beschlossen. Danach gilt ab Montag, 27. April 2020, die Pflicht zum Tragen einer sogenannten „Alltagsmaske“ im Personenverkehr und beim Einkaufen.
Immer auf dem neuesten Stand
Abonnieren Sie den Newsletter der Landesregierung.
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies.