Die Landesregierung hat sich nach umfassender Überprüfung dazu entschieden, für den Bau der neuen Justizvollzugsanstalt in Rottweil von einer aller Voraussicht nach nicht umsetzbaren Einbeziehung der von der Stadt Rottweil angebotenen Erweiterungsfläche im südlich angrenzenden Wald abzusehen.