Am 31. Januar 2023 endet die Abgabefrist der Grundsteuererklärung. Bis dahin müssen Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Erklärung beim Finanzamt eingereicht haben.
Immer auf dem neuesten Stand
Abonnieren Sie den Newsletter der Landesregierung.
Um unsere Webseite für Sie optimal gestalten und verbessern zu können, verwenden wir Cookies.