Die Verwendung von Rauch zum Räuchern von Lebensmitteln soll grundsätzlich verboten werden. Für Lebensmittel, die traditionell geräuchert werden, ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Baden-Württemberg setzt sich nun dafür ein, dass bisher fehlende Lebensmittel wie der Fränkische Grünkern ebenfalls als Ausnahme aufgenommen werden.