Ländlicher Raum

Gentges fordert Vereinbarkeit von Ernährungssicherung und Naturschutz

Ministerin Marion Gentges begrüßt, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung vorerst nicht beschlossen hat.

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Landwirtschaft
Symbolbild

„Der Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMNUK) zur Stärkung der Natürlichen Infrastruktur und zur Fortentwicklung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung würde erhebliche Wettbewerbs- und Flächennachteile für die Landwirtschaft nach sich ziehen. Daher ist es zu begrüßen, dass das Bundeskabinett diesen Gesetzesentwurf heute nicht wie vorgesehen behandelt hat. Das Schreiben der CDU/CSU-geführten Agrarressorts an den Chef des Bundeskanzleramts aus der vergangenen Woche war richtig. Ziel muss es jetzt sein, dass das Gesetz am besten gar nicht verabschiedet wird. Und wenn, bedarf es im weiteren Prozess deutliche Korrekturen, damit die Landwirtschaft am Ende nicht der Verlierer ist. Der aktuell vorliegende Gesetzentwurf führt zu einer erheblichen Benachteiligung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und verschärft den Nutzungskonflikt um die knappen Flächen. Wer ausschließlich den Naturschutz mit einem überragenden öffentlichen Interesse versieht, ohne gleichzeitig die Ernährungssicherung und die landwirtschaftliche Produktion als gleichrangig anzuerkennen, verschiebt das notwendige Gleichgewicht zulasten unserer heimischen Land- und Forstwirtschaft. Das ist weder ausgewogen noch zukunftsfähig, sondern eine erhebliche Gefahr für die zuverlässige Versorgung mit regionalen Lebensmitteln und heimischen Rohstoffen. Wir hatten daher den Bund dazu gebeten, den Gesetzentwurf so nicht zu verabschieden“, sagte die baden-württembergische Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat und Sprecherin der unionsgeführten Agrarressorts, Marion Gentges.

Landwirtschaft nicht dauerhaft benachteiligen

Der Gesetzentwurf des BMNUK würde eine grundlegende Änderung der Systematik des Bundesnaturschutzgesetzes bedeuten. Insbesondere die vorgesehene Einstufung bestimmter Naturschutzbelange als „überragendes öffentliches Interesse“ würde künftig dazu führen, dass landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche und fischereiwirtschaftliche Interessen in Planungs- und Genehmigungsverfahren automatisch zurücktreten müssten.

Zentrale Kritik der CDU/CSU-geführten Agrarressorts der Länder ist, dass durch den Gesetzentwurf dem Naturschutz ein „überragendes öffentliches Interesse“ zugesprochen würde, welches im Zweifel der Landwirtschaft bundesrechtlich jegliches Entwicklungspotenzial versagen würde. Im Konflikt um Flächen würde die Landwirtschaft dauerhaft benachteiligt werden.

„Unsere Bäuerinnen und Bauern sichern täglich die Versorgung mit hochwertigen regionalen Lebensmitteln. Sie pflegen unsere Kulturlandschaft und leisten einen erheblichen Beitrag zum Natur-, Klima- und Artenschutz. Wer unserer Landwirtschaft weitere Entwicklungsmöglichkeiten nimmt und die Flächenkonkurrenz verschärft, schwächt ausgerechnet diejenigen, die unverzichtbare Partner für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen sind. Ihre Arbeit ist von einem übergeordneten Interesse und das darf nicht in Frage gestellt werden. Wir müssen unsere Landwirte stärken und ihre Arbeit fördern und sie nicht behindern“, betonte Ministerin Gentges.

Folgen der Einführung einer neuen Gebietskulisse

Mit großer Sorge sieht Ministerin Gentges zudem die geplante Einführung einer neuen Gebietskulisse der sogenannten „natürlichen Infrastruktur“. Nach ersten Abschätzungen könnte diese bis zu 50 Prozent der Landesfläche Baden-Württembergs umfassen. Die Folge wären zusätzliche Einschränkungen bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sowie ein deutlich steigender Bedarf an Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.

Besonders kritisch bewerten die Länder die vorgesehene Erhöhung des naturschutzrechtlichen Kompensationsbedarfs um 20 Prozent für Eingriffe innerhalb dieser Gebietskulisse. Gleichermaßen könnten die Änderungen bei der Landschaftsplanung sowie bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zusätzliche Rechtsunsicherheiten, einen erheblichen Verwaltungsaufwand sowie längere Planungs- und Genehmigungsverfahren nach sich ziehen.

Darüber hinaus gehe der Bund beim Ausbau des Biotopverbunds über europäische Vorgaben hinaus und betreibe mit dem Gesetzentwurf erneut „Gold-Plating“. „Landwirtschaftliche Flächen sind keine beliebig vermehrbare Ressource. Schon heute gehen jeden Tag wertvolle Produktionsflächen verloren. Wenn zusätzlich immer mehr Flächen für Ausgleichsmaßnahmen gebunden werden, gefährdet dies die Wettbewerbsfähigkeit unserer Landwirtschaft“, erklärte Gentges.

„Gerade in Zeiten geopolitischer Krisen und zunehmender Unsicherheiten müssen wir unsere Ernährungssouveränität stärken. Die Sicherung unserer landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen ist ein ebenso wichtiges öffentliches Interesse wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlage. Beides gehört zusammen und darf auf keinen Fall gegeneinander ausgespielt werden. Nur mit einer wirtschaftlich starken Land- und Forstwirtschaft können wir Biodiversität erhalten, regionale Wertschöpfung sichern und unsere Bevölkerung dauerhaft mit hochwertigen Lebensmitteln versorgen. Deshalb haben wir den Bund mit Nachdruck gebeten, diesen Gesetzentwurf nicht zu beschließen und auf das notwendige Gleichgewicht zwischen Naturschutz, Flächennutzung und Ernährungssicherung hinzuwirken. Dass der Gesetzesentwurf heute von der Agenda des Bundeskabinetts genommen wurde ist ein positives Zeichen“, so Ministerin Marion Gentges.

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