Corona-Massnahmen

Eckpunkte der Corona-Strategie festgelegt

Symbolbild: Ein junger Mann trägt vor einer einfahrenden Stadtbahn in Stuttgart eine Atemschutzmaske. (Bild: picture alliance/Christoph Schmidt/dpa)

Die Koalition hat sich auf die weitere Corona-Strategie verständigt. Dabei werde man alle Möglichkeiten des Infektionsschutzgesetzes nutzen. Die Hotspot-Regel ist für Baden-Württemberg allerdings nicht umsetzbar.

In der Sitzung des Koalitionsausschusses am 29. März 2022 haben die Koalitionspartner die Eckpunkte der weiteren Corona-Strategie festgelegt. An erster Stelle stehe das Ziel, die Bevölkerung bestmöglich zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Beide Seiten bekräftigten ihren bisherigen Kurs der Vorsicht und der Umsicht.

Dafür wolle man nach Auslaufen der Übergangsregelung im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) die Maßnahmen nutzen, die das Infektionsschutzgesetz den Ländern im Rahmen des Basisschutzes noch zur Verfügung stellt.

Das betrifft insbesondere die Anordnung von Masken- und Testpflichten in den in § 28a Absatz 7 IfSG genannten Einrichtungen.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht soll demnach in folgenden Bereichen gelten:

  • In Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr
  • In Arztpraxen
  • In Krankenhäusern
  • In Einrichtungen für ambulantes Operieren
  • In Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt
  • In Dialyseeinrichtungen
  • In Tageskliniken
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen.

  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

  • In Obdachlosenunterkünften

  • Im Rettungsdienst

Testpflicht

Die Testpflicht soll dann in folgenden Bereichen weiterhin gelten:

  • In Kindertageseinrichtungen
  • In Schulen
  • In Krankenhäusern 
  • Bei ambulanten Pflegediensten, die ambulante Intensivpflege in Einrichtungen, Wohngruppen oder sonstigen gemeinschaftlichen Wohnformen erbringen
  • In voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbaren Einrichtungen, sowie für ambulante Pflegedienste und Unternehmen die dort Dienstleistungen erbringen. Davon ausgenommen sind Angebote zur Unterstützung im Alltag (siehe § 45a Absatz 1 Satz 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
  • Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung von Asylbewerbern, vollziehbar Ausreisepflichtigen, Flüchtlingen und Spätaussiedlern
  • Justizvollzugsanstalten, Abschiebungshafteinrichtungen und Maßregelvollzugseinrichtungen sowie anderen Abteilungen oder Einrichtungen, wenn und soweit dort dauerhaft freiheitsentziehende Unterbringungen erfolgen, insbesondere psychiatrische Krankenhäuser, Heime der Jugendhilfe und für Senioren.

Darüber hinaus wird das Land unterhalb der Verordnungsebene Verlegungsmöglichkeiten unter Nutzung des weiterzuführenden Covid-19-Resource-Board, Arbeitsquarantäne, die Verlagerung von Personal zwischen Standorten und den Einsatz von externem Personal nutzen, um regionale Überlastungen von Gesundheitseinrichtungen zu vermeiden.

Bund muss einheitlichen Rahmen für Corona-Management vorgeben

Bereits heute müssen auch die konzeptionellen Grundlagen für das weitere Vorgehen nach Abflauen der fünften Welle gelegt werden – insbesondere mit Blick auf die Überwachung des Infektionsgeschehens, einen einheitlichen Rahmen für die Absonderung sowie die Teststrategie. Die Landesregierung werde beim Bund auf die Schaffung eines bundeseinheitlichen Rahmens für das Corona-Management hinwirken.

Der Koalitionsausschuss bekräftigte außerdem die Notwendigkeit, bereits jetzt Vorsorge für den Herbst zu treffen und insbesondere zyklische und jahreszeitliche Effekte dauerhaft im Blick zu behalten Das gelte insbesondere für das Impfangebot. Das Land bereite für den Herbst 2022 vorsorglich Strukturen vor, um wenn nötig dieses Regelsystem so zu unterstützen, dass bei Bedarf die zeitnahe Impfung der Bevölkerung in Baden-Württemberg gewährleistet ist. Der Bund müsse zusätzlich den kassenärztlichen Sicherstellungsauftrag auf Corona-Impfungen ausweiten und gute Bedingungen für neue Akteure wie Apotheken oder Zahnärzte und Veterinärärzte schaffen.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Die Corona-Lage ist nach wie vor angespannt, die Pandemie verändert sich, aber sie ist nicht vorüber. Leider sind die Handlungsspielräume der Länder deutlich zusammengestutzt. Wir können nur noch mit einem sehr begrenzten Instrumentarium arbeiten. Umso wichtiger wird es in den kommen Wochen und Monaten sein, dass wir ergänzend zu den Basisschutzmaßnahmen auch aus Eigenverantwortung weiter Masken in sensiblen Bereichen, vor allem in Innenräumen, tragen. Dazu rufe ich ausdrücklich auf. Damit schützen wir nicht nur die eigene Gesundheit, sondern zeigen auch Solidarität in der Gemeinschaft.“

Wir bleiben im Team Vorsicht!

Vize-Ministerpräsident Thomas Strobl ergänzte: „Corona ist beileibe nicht vorbei! Wir in der Koalition sind uns vollkommen einig: Wir bleiben im Team Vorsicht! Leider hat der Bund den Ländern den Werkzeugkoffer mit den wirksamsten Instrumenten zur Pandemiebekämpfung vor der Nase zugeklappt und aus der Hand genommen. Aber alle Maßnahmen, die das Infektionsschutzgesetz uns noch lässt, wollen und werden wir auch nutzen, wenn die Lage dies erfordert. Und gleichzeitig denken wir schon voraus, an die nächsten Monate und vor allem an den kommenden Herbst: Die Landesregierung tut schon jetzt alles dafür, um das Corona-Management auch in der nächsten Erkältungssaison bestmöglich aufzustellen.“

Der Fraktionsvorsitzende der Grünen-Fraktion im Landtag, Andreas Schwarz, sagte im Anschluss an den Koalitionsausschuss: „Für uns gilt: Wir bleiben im Team Vorsicht und arbeiten weiter daran, unsere Bürgerinnen und Bürger bestmöglich vor dem Corona-Virus zu schützen. Wir werden die Lage weiter engmaschig verfolgen und angemessen reagieren. Der Schutz besonders gefährdeter Menschen ist uns besonders wichtig. Wir unterstützen die vom Sozialministerium geplante Expertenanhörung zur Test- und Impfstrategie und sind zuversichtlich, mit Blick auf den kommenden Herbst zu zielführenden Regelungen im Umgang mit Corona zu kommen.“

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Landtag, Manuel Hagel, ergänzte: „Für uns steht der Schutz der Bevölkerung, das Vertrauen in die Eigenverantwortung und die Vermeidung einer Überlastung des Gesundheitswesens an erster Stelle. Die Hotspotregel hilft uns dabei nicht weiter. Sie ist das Feigenblatt, mit dem die Ampelregierung in Berlin ihr politisches Durcheinander kaschieren möchte – für uns in Baden-Württemberg ist sie schon allein wegen der vielen rechtlichen Ungenauigkeiten nicht anwendbar. Gleichzeitig müssen wir das Corona-Management an den richtigen Stellschrauben weiterentwickeln.“

Euro-Banknoten und -Münzen
  • Haushalt

Externes Gutachten zum Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
  • Ehrenamt

Internationaler Tag des Ehrenamts

Ein Schüler sitzt an einem Mikroskop und wird dabei von einer Wärmekamera gefilmt.
  • Bildung

Beirat der Stiftung Kinder verabschiedet Vorsitzenden

Der Stuttgarter Fernsehturm
  • UNESCO-Welterbe

Stuttgarter Fernsehturm und Heuneburg sollen Welterbe werden

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
  • Gesundheit

Radon-Messungen in Wohngebäuden

Jugend musiziert, Preisträgerkonzert 2023 BW
  • Kunst und Kultur

Talente aus dem Land überzeugen bei „Jugend musiziert“

Das Polizeiboot „WS 6“ der Wasserschutzpolizei Mannheim
  • Polizei

Neues Deutsch-französisches Polizeiboot eingeweiht

Collage: Logo Landes-Behindertenbeauftragte neben Bildern von Menschen mit Behinderungen.
  • Menschen mit Behinderungen

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Logo LZ-BARR Landeszentrum Barrierefreiheit
  • Tag der Menschen mit Behinderungen

Beratungsmöglichkeit zur digitalen Barrierefreiheit

Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
  • Internationales

Neue Leitlinien für Zusammen­arbeit mit Asien-Pazifik-Region

Ein mit dem HI-Virus infizierter Mann hält eine rote Schleife als Symbol der Solidarität mit HIV-Positiven und Aids-Kranken.
  • Gesundheit

HIV-Infektionen leicht steigend

Eine junge Frau und ein junger Mann sitzen lächelnd im Zug. In der Ecke rechts oben ist das Logo des D-Ticket JugendBW abgebildet..
  • D-Ticket JugendBW

JugendticketBW wird zum D-Ticket JugendBW

Auszubildende in der Lehrwerkstatt der Firma Marbach in Heilbronn.
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzahlen im November

Delegationsreise Finnland
  • Wirtschaft

Wirtschaftsministerin auf Delegationsreise in Finnland

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 28. November 2023

Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
  • Innere Sicherheit

Für die Sicherheit jüdischen Le­bens und gegen Antisemitismus

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
  • Kunst

Auslandsstipendien für Künstler ausgeschrieben

ILLUSTRATION - Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops. (Bild: © dpa)
  • Cyberkriminalität

Weiterer Schlag gegen Cyberkriminalität

  • Digitalisierung

Digital Hub Schwarzwald-Baar-Heuberg gefördert

Arbeitsmarktpolitische Reise
  • Arbeitsmarkt

Hoffmeister-Kraut auf arbeitsmarktpolitischer Reise

Saal mit Teilehmern der Demokratiekonferenz 2023
  • Bürgerbeteiligung

Demokratiekonferenz 2023 in Reutlingen

Zukunft Altbau Logo
  • Energieeffizienz

25. Jubiläum des Herbstforums Altbau

Biene an Rapsblüte
  • Landwirtschaft

Hauk begrüßt Ablehnung der EU-Pflanzenschutzverordnung

NCT Forschung
  • Wissenschaft

Nationales Centrum für Tumorerkrankungen erweitert

Gruppenfoto zur 142. Bauministerkonferenz in Baden-Baden. Erste Reihe v.l.: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Karen Pein, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zweite Reihe v.l.: Christian Bernreiter, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaats Thüringen, Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Felix Edlich, Abteilungsleiter im Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz. Dritte Reihe v.l.: Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin, Uwe Schüler, Staatssekretär Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Jens Deutschendorf, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen des Landes Hessen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen.
  • Bauministerkonferenz

Länder wollen das Schaffen von Wohnraum erleichtern