Die Soforthilfen des Bundes wurden in das Förderprogramm des Landes aufgenommen. Neben den Kammern unterstützt jetzt auch die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bei der Antragstellung auf Soforthilfe.