Angesichts der veränderten finanziellen Rahmenbedingungen hat das Land Baden-Württemberg sein Konzept zur Reaktivierung von Schienenstrecken überarbeitet und auf eine verlässliche Grundlage gestellt. Verkehrsministerin Nicole Razavi: „Die Finanzierungssituation des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) hat sich gravierend verschlechtert. Die Regionalisierungsmittel des Bundes sind nicht mehr auskömmlich. Zusätzlich wird der SPNV durch Trassenpreiserhöhungen („Schienenmaut“) in Folge eines EuGH-Urteils massiv belastet. In der Summe fehlt uns dadurch künftig, sofern sich die Situation nicht verbessert, jährlich ein dreistelliger Millionenbetrag. Daher ist in Baden-Württemberg aktuell, wie in allen anderen Bundesländern, selbst der Bestand des Zugangebots gefährdet. In dieser drastisch veränderten Situation muss das Land auch bei Reaktivierungen klar und vernünftig priorisieren. Mit dem vorgelegten Konzept setzen wir den Auftrag aus dem Koalitionsvertrag um, begeben uns auf einen realistischen Pfad als verlässlicher Partner der Kommunen und bleiben im bundesweiten Vergleich dennoch bei einer ambitionierten Reaktivierungsstrategie.“
Priorisierung schafft Klarheit bei schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen
Das Portfolio der Reaktivierungsvorhaben wurde in zwei Tranchen eingeteilt. Tranche 1 („Prioritäre Projekte“) umfasst die Projekte, die ab sofort weiter vorangetrieben werden. Sie besteht zum einen aus den bereits in Bau befindlichen Projekten und solchen, bei denen bereits eine formale Zusage des Landes zur späteren Übernahme der Betriebskosten erfolgt ist. Ferner finden sich in dieser Gruppe Projekte mit einem verfestigten Umsetzungsstatus, das heißt: Die Planung wurde aufgrund früherer Zusagen des Landes bereits begonnen bzw. Mittel für die Planung wurden von den kommunalen Partnern bereits ausgegeben. „Mir war wichtig, dass das Land für die Kommunen ein verlässlicher Partner bleibt“, so Razavi dazu.
Prioritäre Projekte
Für die prioritären Projekte der Tranche 1 bedeutet diese Einordnung konkret:
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Sie können nun von den kommunalen bzw. regionalen Vorhabensträgern weitergeführt werden. Das Land unterstützt die kommunale Seite dabei substanziell mit einer hälftigen Vorfinanzierung der Planungskosten.
- Wenn der Bund das entsprechende Reaktivierungsprojekt später im Rahmen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) fördert, wird das Land auch in Umsetzungsphasen die Kofinanzierung sicherstellen.
- Die Kosten der öffentlichen Hand für den späteren Schienenpersonennahverkehr auf der reaktivierten Strecke werden nach Fertigstellung durch das Land im Zuge seiner Aufgabenträgerschaft für den Regionalverkehr auf der Schiene und im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten übernommen.
- Die ausgewählten Projekte profitieren weiterhin von einer engmaschigen fachlichen Betreuung durch die Experten der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg (NVBW).
- Calw – Weil der Stadt (Hermann-Hesse-Bahn); seit Januar 2026 in Betrieb
- Bernhausen – Neuhausen (Verlängerung der S2 auf der ehemaligen Filderbahn); bereits im Bau
- Lauchringen – Weizen (Untere Wutachtalbahn); bereits im Bau
- Ebingen – Onstmettingen (Talgangbahn)
- Lauffen – Zaberfeld (Zabergäubahn)
- Waldenburg – Künzelsau (Kochertalbahn)
- Reutlingen – Engstingen (Echaztalbahn)
- Reutlingen – Nehren (Gomaringer Spange)
- Ludwigsburg – Markgröningen (Markgröninger Bahn)
- Stockach – Meßkirch (Ablachtalbahn); erste Etappe der Ablachtalbahn
- Haltingen – Kandern (Kandertalbahn)
- Neckarbischofsheim Nord – Bad Rappenau (Krebsbachtalbahn)
Weiterer Bedarf
Alle weiteren Projekte sind in einer Tranche 2 („Weiterer Bedarf“) zusammengefasst und werden zunächst zurückgestellt. Für sie kann derzeit keine landesseitige Unterstützung angeboten werden. „Das muss keine Absage für immer sein“, so Razavi. „Nach fünf Jahren werden diese Projekte einer erneuten Bewertung unterzogen. Sollten sich zwischenzeitlich neue Initiativen für Reaktivierungsvorhaben ergeben, können diese dann ebenfalls bewertet werden – immer natürlich auch vor dem Hintergrund unserer finanziellen Möglichkeiten.“
- Breisach – Colmar
- Heilbronn – Marbach (Bottwartalbahn)
- Kirchheim – Weilheim (Kleine Teckbahn)
- Meßkirch – Mengen Ablachtalbahn); zweite Etappe der Ablachtalbahn
- Göppingen – Bad (Boll Bollerbahn)
- Maulbronn West – Stadt
- Singen – Ramsen (Etzwiler Bahn)
- Balingen – Rottweil
- Leutkirch – Isny
- Eyach – Hechingen (Eyachtalbahn)
- Gammertingen – Engstingen; Engstingen – Münsingen (Schwäbische Albbahn)
Verkehrsministerin Razavi: „Mit diesem Portfolio von Reaktivierungsprojekten verfolgen wir einen ambitionierten und zugleich realistischen Pfad, der neue Mobilitätsangebote für die Menschen in allen Landesteilen schaffen wird. Mit den schwierigen Rahmenbedingungen der Finanzierung durch den Bund – insbesondere bei den Regionalisierungsmitteln – bleibt gerade die Finanzierung des späteren Betriebs auf den reaktivierten Strecken eine Herausforderung. Hier gehen wir aber mit Augenmaß vor, und ich freue mich, dass wir mit der nun vorliegenden Fokussierung den regionalen Partnern bei den priorisierten Vorhaben Sicherheit für die weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte geben können.“
Reaktivierungsstrategie des Landes
Die Priorisierungsentscheidung baut auf Ergebnisse der landesweiten Potentialuntersuchung aus dem Jahr 2020 und den anschließend geförderten Machbarkeitsuntersuchungen auf, von denen Projekte in allen Landesteilen profitiert haben.
















