Wirtschaft

GKV-Reform darf Pharmastandort nicht schwächen

Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist wichtig. Der Pharmastandort Deutschland darf jedoch dadurch nicht geschwächt werden.

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Eine Apothekerin verkauft rezeptpflichtige Medikamente.
Symbolbild

„Die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ist wichtig. Wir müssen die Beiträge stabilisieren und die Finanzierung der GKV dauerhaft tragfähig machen. Aber bei allen notwendigen Reformen gilt: Der Pharmastandort Deutschland darf dadurch nicht geschwächt werden“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. „Wer die Beiträge stabilisieren und zugleich die Versorgung sichern will, muss neben Forschung und Entwicklung auch Unternehmen in den Blick nehmen, die einen wesentlichen Beitrag zur pharmazeutischen Versorgung und Wertschöpfung in Deutschland leisten, ihren Schwerpunkt aber beispielsweise auf Produktion oder Auftragsfertigung legen. Eine Standortklausel, von der am Ende nur ein Teil profitiert, wäre kein Standortprogramm.“

Zum Hintergrund: Zielsetzung der erweiterten Standortklausel ist es, Unternehmen beim ergänzenden Herstellerrabatt zu entlasten, wenn sie in Deutschland forschen, entwickeln, produzieren und investieren. Baden-Württemberg begrüßt, dass das Fachgremium hierfür einen Formulierungsvorschlag vorgelegt hat – fordert aber eine Ausgestaltung, die den gesamten Pharmastandort erreicht. Diese Aufgabe kommt nun Bundesregierung und Bundestag zu. „Gerade mittelständische Unternehmen und Produktionsbetriebe müssen davon profitieren, wenn sie vor Ort investieren, qualifizierte Arbeitsplätze sichern und zur Arzneimittelversorgung beitragen“, so die Wirtschaftsministerin.

Konkret soll die Standortklausel an den ergänzenden Herstellerrabatt anknüpfen. Der ergänzende Herstellerrabatt ist ein zusätzlicher, gesetzlich geregelter Preisnachlass, den Pharmaunternehmen in Deutschland auf bestimmte verschreibungspflichtige Medikamente gewähren müssen. Nach den Vorschlägen des Fachgremiums können Unternehmen diesen Rabatt verringern, wenn sie Standortbeiträge in Deutschland leisten. Als verpflichtendes Eingangskriterium ist vorgesehen, dass sie einen bestimmten Anteil von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an klinischen Prüfungen der Phasen I bis III in Deutschland einschließen. Ergänzend sollen Tarifbindung, Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen sowie Produktionskapazitäten berücksichtigt werden. Auf Anregung Baden-Württembergs sollen dabei Aufwendungen für Auftragsforschung in Deutschland den eigenen Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen gleichgestellt werden.

Hoffmeister-Kraut: „Das ist für Baden-Württemberg entscheidend. Gerade mittelständische Unternehmen arbeiten in Forschung und Produktion mit Partnern zusammen. Sie betreiben Auftragsforschung, fertigen Wirkstoffe oder Arzneimittel und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag zur Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Eine GKV-Reform darf diese Unternehmen nicht schlechterstellen, nur weil ihre Stärke in der Produktion oder Auftragsfertigung und nicht in eigenen klinischen Studien liegt.“

Kritisch bewertet das Land weiterhin die Investitionsschwelle von 500 Millionen Euro in Sachanlagen innerhalb von fünf Jahren. Sie ist für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen nicht erreichbar. Baden-Württemberg wirbt deshalb dafür, für sogenannte Small Mid-Caps mit weniger als 750 Beschäftigten eine abgesenkte Schwelle zu prüfen. „Wir brauchen praxistaugliche Kriterien. Mittelstand und Produktion dürfen nicht die Rechnung einer Reform bezahlen, von deren Entlastungen sie selbst kaum profitieren können“, so Hoffmeister-Kraut.

Die Ergebnisse des Fachgremiums bilden eine wichtige Grundlage für das weitere Verfahren. Die konkrete Ausgestaltung, ihre beihilferechtliche Absicherung und insbesondere die Finanzierung stehen noch unter dem Vorbehalt weiterer Entscheidungen von Bundesregierung und Bundestag.

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