Straßenverkehr

Ersatzneubau der Kochertal­brücke bei Unterkochen

Da eine Modernisierung oder Instandsetzung der Kochertalbrücke nicht mehr möglich ist, wird nun ein Ersatzneubau an Ort und Stelle als beste, schnellste und umweltfreundlichste Lösung umgesetzt.

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Ein Straßenwärter mit orangenen Klamotten läuft auf einer Brücke.
Symbolbild

Auf Einladung von Verkehrsministerin Nicole Razavi hat sich am 28. September 2026 die Taskforce zum Ersatzneubau der Kochertalbrücke zu ihrer ersten Sitzung getroffen. Die Taskforce aus Vertretern von Landkreisen, Kommunen und Wirtschaft soll die Umsetzung des Projekts begleiten. Auf der Sitzung wurde unter anderem über das Ergebnis der intensiven Prüfung verschiedener Varianten gesprochen: Ein Ersatzneubau an Ort und Stelle hat sich demnach als die beste und schnellste Variante mit den geringsten Beeinträchtigungen herausgestellt, auch weil es bei dieser Variante kein Planfeststellungsverfahren braucht. Zudem ging es auf der Sitzung darum, wie die Zusammenarbeit zwischen Bund, Land und der kommunalen Ebene sowie der Wirtschaft für eine schnelle und reibungslose Umsetzung dieser Variante bestmöglich gestaltet werden kann.

Verkehrsministerin Nicole Razavi sagte: „Mein Ziel ist es, dass die Erneuerung der Kochertalbrücke ein gelungenes Beispiel für innovatives Planen und schnelles Bauen wird. Alle Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung, Auftragsvergabe und Bauzeit sollen voll ausgeschöpft werden. Dazu müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen und sich gut abstimmen. Eine funktionierende Infrastruktur ist unersetzlich für unsere Gesellschaft und für unsere Wirtschaft.  Wir müssen zeigen, dass wir solche drängenden Projekte nicht nur auf den Weg, sondern sprichwörtlich gut über die Bühne bekommen. Dazu müssen wir die Belastung der Menschen vor Ort durch Umleitungsverkehr so verträglich wie möglich gestalten.“

Weitere Stimmen

Im Rahmen der Vorplanung war für den Ersatzneubau der Kochertalbrücke durch das Regierungspräsidium Stuttgart (RPS) eine vertiefte Variantenuntersuchung durchgeführt worden. Nach Bewertung und Abwägung aller Kriterien stellt – auch nach Ansicht des Bundes- und Landesverkehrsministeriums – im vorliegenden Fall die Variante „Ersatzneubau der Brücke an Ort und Stelle unter Vollsperrung“ sowohl bei Planung, Ausschreibung als auch beim Bau die beste, schnellste und umweltfreundlichste Lösung dar. Sie wird daher als Vorzugsvariante weiterverfolgt. Ein Neubau neben der Bestandsbrücke hat sich im Vergleich dazu bei der Untersuchung in der Gesamtschau, unter anderem durch die wesentlich größeren Eingriffe in die Umwelt, als schlechtere Variante mit den größeren Beeinträchtigungen herausgestellt. Eine Koordinierungsgruppe unter Leitung des Regierungspräsidiums Stuttgart soll künftig auf Arbeitsebene dafür sorgen, dass die Planungen und die Umsetzung der Maßnahme schnell vorankommen.

Angesichts des aktuellen baulichen Zustandes der Bestandsbrücke und der daraus resultieren Umleitung einer Fahrtrichtung des Schwerverkehrs – das RP Stuttgart informierte hierüber am 28. Juli – strebt die Straßenbauverwaltung einen möglichst schnellen Baubeginn und eine möglichst kurze Sperrung der Bundesstraße während der Bauzeit an. Daher sollen alle Möglichkeiten zur Beschleunigung von Planung und Auftragsvergabe sowie zur Optimierung der Bauzeit voll ausgeschöpft werden. Unabhängig von der gewählten Vorzugsvariante wird jedoch eine Vollsperrung der Bestandsstrecke erforderlich sein.

Um die verkehrlichen Auswirkungen während der Sperrung durch die normalerweise vorhandenen rund 19.700 Kraftfahrzeuge pro Tag (davon rund 1.600 Lastkraftwagen) im Schnitt so gering wie möglich zu halten, erarbeitet das RPS gemeinsam mit dem Landkreis, der Polizei sowie den Städten Aalen und Oberkochen ein Umleitungskonzept mit großräumigen Umleitungsstrecken für den Schwerverkehr.

Für den auf der Strecke verbleibenden Verkehr finden derzeit Umbauarbeiten in der Ortsdurchfahrt von Unterkochen statt. Diese sind nicht nur für die anstehende Gewichtsbeschränkung erforderlich, sondern erfolgen auch im Hinblick auf die baubedingte Vollsperrung der Bundesstraße (B) 19 im Zuge des Ersatzneubaus.

Kochertalbrücke

Die Brücke zwischen Aalen-Unterkochen und Oberkochen wurde 1965 als 13-feldrige Hohlkasten-Spannbetonbrücke mit einer Gesamtlänge von 395 Metern gebaut und überführt die B 19 über die Bahn, den Kocher und die Kreisstraße 3292. Der sanierungswürdige Zustand der Kochertalbrücke ist bereits länger bekannt. Neben altersbedingten Schäden liegen bei der Brücke auch der damaligen Zeit geschuldete konstruktionsbedingte Mängel vor. Unter anderem wurde spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl verbaut und in den Koppelfugen der Spannglieder ist die rechnerische Ermüdungsfestigkeit überschritten. Für die Koppelfugen der Spannglieder wurde bereits 2017 daher eine Instandsetzung durchgeführt, um die Restnutzungsdauer der Brücke zu verlängern. Aus technischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Modernisierung/Instandsetzung der Kochertalbrücke nicht mehr möglich. Daher soll die Brücke durch einen Ersatzneubau ersetzt werden. Diese ist Bestandteil des Brückenerhaltungsprogramms des Landes, Stufe I (Laufzeit 2025 bis 2030) und wird somit prioritär behandelt.

Vor dem Hintergrund des Einsturzes der Carolabrücke in Dresden wurden in Baden-Württemberg für Brückenkonstruktionen an Bundes- und Landesstraßen mit gleichartiger Bauweise wie bei der Brücke in Dresden (spannungsrisskorrosionsgefährdeter Spannstahl) und damit ähnlichen Risiken die Kontrollen und Maßnahmen intensiviert. Neben verkehrlichen Einschränkungen wie beispielsweise Abstandsgebote für Lastkraftwagen gehören unter anderem auch verkürzte Prüfintervalle zur gutachterlichen Einschätzung des Bauwerkszustands zu den ergriffenen Maßnahmen, um die Brücken weiter verkehrssicher in Betrieb zu halten. In Baden-Württemberg sind davon derzeit rund 90 Brücken betroffen. Hierzu zählt auch die Kochertalbrücke.

Bei der Kochertalbrücke wurden im Jahr 2024 Kompensationsmaßnahmen angeordnet, um das Bauwerk verkehrlich weiterhin nutzen zu können. Hierzu wurde eine Reduzierung der Brückenklasse von vormals BK 60/0 auf jetzt BK 45/0 nach DIN 1072 vorgenommen. Zudem wurden ein Abstandsgebot und eine Geschwindigkeitsbeschränkung angeordnet. Dies hatte bisher keinen signifikanten Einfluss auf den allgemeinen Straßenverkehr. Inzwischen liegen die neuesten gutachterlichen Einschätzungen auf der Grundlage des aktuellen Bauwerkszustands vor. Nach diesen ist der Schwerverkehr (ab 7,5 Tonnen) künftig (ab Herbst) über die Brücke nur noch im Einrichtungsverkehr möglich, und es muss für diesen Schwerverkehr eine entsprechende Umleitung eingerichtet werden. Details wird das RPS in Abstimmung mit dem Landratsamt noch mitteilen.

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