Länder

Ministerpräsidentenkonferenz

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der 16 Länder treffen sich in der Regel viermal jährlich in der Ministerpräsidentenkonferenz, um ihre Politik abzustimmen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in Berlin
Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. Oktober 2026 in Berlin

Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) wurde 1954 als ständige Einrichtung etabliert und ist ein Gremium der Selbstkoordination der Länder. Wichtige politische Abstimmungsprozesse, die außerhalb des üblichen Gesetzgebungsverfahrens notwendig sind, finden in der Ministerpräsidentenkonferenz statt. Sie ist kein Verfassungsorgan wie etwa der Bundesrat.

Die Ministerpräsidentenkonferenz tagt in der Regel mindestens viermal im Jahr. Bei zwei dieser Treffen ist ein anschließendes Zusammenkommen mit dem Bundeskanzler vorgesehen.

Inhaltliche Schwerpunkte der Ministerpräsidentenkonferenz waren in der Vergangenheit etwa die Energiepolitik, Bildungspolitik, Europapolitik, die Föderalismusreform und die Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Daneben ist die Ministerpräsidentenkonferenz auch für den Abschluss von Staatsverträgen und anderen Abkommen (insbesondere im Bereich Rundfunk) zuständig. Ihre Entscheidungen trifft die Ministerpräsidentenkonferenz mit Zustimmung von mindestens 13 Ländern. Davon ausgenommen sind Entscheidungen über die Geschäftsordnung, haushaltswirksame Angelegenheiten und die Schaffung von Gemeinschaftseinrichtungen. In diesen Fällen gilt das Einstimmigkeitsprinzip.

Der Vorsitz der Ministerpräsidentenkonferenz geht im jährlichen Turnus von Land zu Land. Rheinland-Pfalz hat den Vorsitz am 1. Oktober 2025 übernommen und wird ihn anstelle von Sachsen-Anhalt um ein weiteres Jahr fortführen. Im Herbst 2027 wird Schleswig-Holstein folgen.