"Die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz hat der Landesregierung gestern Abend schriftlich bestätigt, dass die E-Mail vom 30. November 2010 nicht in den Unterlagen enthalten gewesen sei, die dem Staatsministerium im vergangenen Oktober übergeben wurden, sondern lediglich in den Unterlagen, die der Untersuchungsausschuss am 31. Januar 2012 erhalten habe", teilte ein Sprecher der Landesregierung mit.