Im Jahr 2011 sind in Baden-Württemberg so wenige Menschen wegen Gewaltkriminalität verurteilt worden wie seit 2002 nicht mehr. Insgesamt gab es 4.889 Verurteilungen, das waren 5,5 Prozent weniger als im Jahr 2010 (2010: 5.176). „Der Rückgang im Bereich der Gewaltkriminalität ist eine gute Nachricht“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger in Stuttgart, wo er gemeinsam mit der Präsidentin des Statistischen Landesamts, Dr. Carmina Brenner, die Strafverfolgungsstatistik 2011 vorstellte. „Besonders erfreulich ist, dass die Zahl der Verurteilungen in diesem Bereich nun zum zweiten Mal in Folge rückläufig ist.“
Dabei stünden die Zahlen im Gegensatz zu der Situation, wie sie viele Menschen persönlich empfinden würden. „Berichte und Bilder von Gewalttaten sind in ihrer Wirkung offenbar stärker als Zahlenreihen“, erklärte Stickelberger. Er wies darauf hin, dass insbesondere wegen gefährlicher Körperverletzung weniger Verurteilungen erfolgten.
Entgegen der allgemeinen Entwicklung im Bereich der Gewaltkriminalität haben die Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung zugenommen. So war 2010 gegen 231 Personen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern eine Strafe verhängt worden, ein Jahr später sind es 258 gewesen (plus 11,7 Prozent). Bei den Verurteilungen wegen Vergewaltigung lag die Zunahme bei 11,4 Prozent (2011: 88; 2010: 79). „Jede dieser Straftaten ist schrecklich und hätte nie geschehen sollen“, stellte der Justizminister fest. Allerdings bewegten sich die Zahlen auf dem zweitniedrigsten Stand der vergangenen zehn Jahre. Auffallend niedrig sei die Zahl der Verurteilungen wegen der Verbreitung, des Erwerbs und des Besitzes von Kinderpornografie. Sie ging von 240 im Jahr 2010 auf 180 im Jahr 2011 zurück (minus 25 Prozent). „Es liegt nahe, dass diese Entwicklung mit dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung zu tun hat“, erklärte Stickelberger.
Insgesamt setzt sich in der Strafverfolgungsstatistik 2011 ein Trend fort, der auch in den vorigen Jahren zu beobachten war: Die Zahl derer, die in Strafverfahren verurteilt werden, nimmt ab. Mit 108.180 lag sie auf dem tiefsten Stand seit 1992. Insbesondere die Verurteilungen von Heranwachsenden (2011: 10.698; 2010: 11.412) und Jugendlichen (2011: 7.228; 2010: 7.725) gingen erneut zurück.
Strafverfolgungsstatistik
Die Strafverfolgungsstatistik wird jährlich erhoben. In der Statistik wird die Tätigkeit der Gerichte erfasst, nachdem Anklage erhoben wurde. Damit sind diejenigen Taten nicht berücksichtigt, bei denen keine Täter ermittelt werden konnten. Ebenso wenig fließen Zahlen zu Taten ein, zu denen das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde. Insofern kann die Strafverfolgungsstatistik kein umfassendes Abbild der Kriminalität vermitteln. Sie darf nicht mit der Kriminalstatistik der Polizei verwechselt werden.
Als verurteilt gilt eine Person, gegen die nach allgemeinem Strafrecht eine Freiheitsstrafe, ein Strafarrest oder eine Geldstrafe verhängt wurde oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmittel oder Erziehungsmaßregel geahndet wurde.