Steuern

Steuerbefreiung für Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen

Ein mit Solarzellen ausgerüstetes Einfamilienhaus.

Die Einkünfte aus kleinen Photovoltaik-Anlagen müssen zukünftig nicht mehr bei der Einkommenssteuererklärung angegeben werden. Dies macht den Einsatz kleiner Photovoltaik-Anlagen attraktiver und spart Bürokratie.

Bund und Länder haben sich darauf verständigt, dass Einkünfte aus dem Betrieb kleiner Photovoltaik-Anlagen mit bis zu zehn Kilowatt peak von der Einkommensteuer künftig nicht mehr erfasst werden.

Der baden-württembergische Finanzminister Dr. Danyal Bayaz erklärte dazu: „Die Einkünfte aus den kleinen Photovoltaik-Anlagen nicht bei der Einkommensteuer erklären zu müssen, spart jede Menge Bürokratie. Den Betreibern solcher Anlagen geht es in der Regel nicht um Gewinn. Das sind Eigenheimbesitzer und -besitzerinnen, die vor allem klimafreundlich Sonnenstrom erzeugen wollen.“

Bis jetzt waren umfangreiche Erklärungspflichten bei solchen kleinen Anlagen erforderlich, die in den Finanzämtern wiederum geprüft werden mussten. Solche Pflichten fallen nun weg.

Vereinfachung macht Photovoltaik-Anlagen attraktiver

Dr. Bayaz sagte weiter: „Eine Vereinfachungsregelung trägt nun dazu bei, den Einsatz der kleinen Photovoltaik-Anlagen attraktiver zu machen. Jede Photovoltaik-Anlage ist gut und wichtig für Energiewende und Klimaschutz."

Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt peak, die neu errichtet werden, erhalten seit 2020 weniger als zehn Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Daraus ergeben sich durchschnittlich weniger als 100 Euro Gewinn im Jahr. Wird der Strom teilweise selbst verbraucht, fällt der Gewinn noch geringer aus. Vor diesem Hintergrund werden auch immer häufiger neben der Photovoltaik-Anlage Batteriespeicher installiert, um den nicht eingespeisten und nicht unmittelbar selbstverbrauchten Strom für den künftigen Eigenbedarf vorhalten zu können. Der Batteriespeicher verursacht weitere Investitionskosten und im Einzelfall auch Finanzierungskosten, sodass der steuerliche Gewinn noch geringer ausfällt.

„Der bürokratische Aufwand steht in keinem Verhältnis zum Ertrag. Daher hat sich Baden-Württemberg seit Langem für eine Vereinfachung eingesetzt.", sagte Dr. Bayaz.

Photovoltaik-Anlagen ab 2004 betroffen

Die Vereinfachungsregelung gilt für die Anlagen, die nach dem 31. Dezember 2003 errichtet wurden. Einkünfte aus solchen Anlagen müssen in Einkommensteuererklärungen nicht mehr angegeben werden. Es ist vorgesehen, dass die Finanzämter bei der Bearbeitung der Steuererklärung auf die betroffenen Steuerpflichtigen schriftlich zugehen werden.

Schon im Herbst hatte sich Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaik-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird. Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates wurde der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen, aber dann vom Gesetzgeber nicht weiterverfolgt. Nun wurde die Initiative über eine Vereinbarung zwischen den obersten Finanzbehörden der Länder und dem Bundesfinanzministerium getroffen.

Bundesministerium der Finanzen: Gewinnerzielungsabsicht bei kleinen Photovoltaik-Anlagen und vergleichbaren Blockheizkraftwerken (PDF)

Weitere Meldungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
  • Wirtschaft

Scholz fordert Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro

Fußgängerzone in Baden-Baden (Bild: © dpa).
  • Innovation

Innovationslabor eröffnet in Konstanz

Innenansicht des SCC (Steinbuch Centre for Computing) mit dem "Hochleistungsrechner Karlsruhe"
  • Forschung

Ausbau der Rechenkapazität in der KI-Forschung

Zu sehen sind: Vorsitzende der Geschäftsführung der Verkehrsbetriebe Karlsruhe, Dr. Alexander Pischon; Minister für Verkehr Baden-Württemberg Winfried Hermann; VBK-Geschäftsführer Christian Höglmeier
  • Schienenverkehr

101 Millionen Euro für neue Stadtbahnzüge

Eine Hand hält ein Leerrohrbündel mit Glasfaserkabeln eines Breitband-Versorgers. (Foto: © dpa)
  • Digitalisierung

112 Millionen Euro für Breitbandausbau

Mobilfunkmast Inbetriebnahme
  • Digitalisierung

Mobilfunkversorgung in Stuttgart wird noch besser

Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Leitende Oberstaatsanwältin Tomke Beddies und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
  • Justiz

Tomke Beddies ist Leiterin des Cybercrime-Zentrums

Kripo Rottweil Außenansicht des Gebäudes
  • Vermögen und Bau

Erweiterungsbau für Kriminal­polizeidirektion Rottweil

Staatsanwaltschaft Hechingen Gebäude Außenansicht
  • Vermögen und Bau

Generalsaniertes Gebäude für Staatsanwaltschaft Hechingen

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
  • Beruf und Familie

„familyNET 4.0“ startet in sechste Runde

Arlinger Tunnel und die zugehörigen Solarzellen
  • Verkehr

Arlinger Tunnel nimmt Probebetrieb auf

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von links) bei der Textil-Firma Amann & Söhne in Bönnigheim
  • Weiterbildung

Zweite Phase der beruflichen Weiterbildungskampagne gestartet

Start-up BW Elevator Pitc Bodensee Cup
  • Start-up BW

„FAIBRICS“ im Landesfinale des Start-up-Wettbewerbs

  • Innovation

Land fördert Forschung zum Quantencomputing

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
  • Innovation

Britisch-deutsches High-Tech-Accelerator-Programm startet

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 7. Mai 2024

Eine junge Pflegerin zeigt einer älteren Patientin auf dem Tablet medizinische Ergebnisse.
  • Pflege

Land stärkt Digitalisierung in der Pflege

Stuttgart 21 Hbf_innen-Neue_Bahnsteighalle_Bahnsteig_Quelle: DB/plan b_Atelier Peter Wel
  • Stuttgart 21

Stellungnahme zur Stuttgart 21-Klage

Straßenbaustelle an der B31 im Schwarzwald (Bild: © dpa).
  • Straßenbau

B29-Sanierung

Bauer füttert Ziegen
  • Landwirtschaft

Entlastung für Landwirte

Portrait von Thomas Rupp
  • Verwaltung

Neue Leitung beim Finanzamt Ehingen

Eine Mutter geht mit einem Kinderwagen über einen Zebrastreifen.
  • Fußverkehr

Attraktive Gehwege und sichere Schulwege

Holzbaupreis 2022: Kirchturm mit Aussichtsplattform in Gutach im Breisgau
  • Forst

Holzbau-Fachkongress Friedrichshafen

Ein blaues, rundes Schild mit einem Fahrrad als Symbol, welches Sonderwege für Radfahrende kennzeichnet. Im Hintergrund sind Baumkronen.
  • Radverkehr

Bad Peterstal–Bad Griesbach: Radweg freigegeben

Logo des Innovationspreises  Bioökonomie Baden-Württemberg
  • Bioökonomie

Fünfter Ideenwettbewerb Bioökonomie gestartet