Schule

Schulstart unter bekannten Regelungen

Eine Lehrerin mit FFP2-Maske unterrichtet in einer ersten Klasse an einer Grundschule mit Wechselunterricht.

Der Start in den Schulbetrieb ab dem 7. Juni findet unter den vor den Pfingstferien bekannten Regelungen statt. Das Kultusministerium hat die Schulen über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert.

Das Kultusministerium hat die Schulen gestern, 4. Juni 2021, über kleinere Änderungen an der Corona-Verordnung Schule informiert. In dem Schreiben (PDF) hat das Kultusministerium auch noch einmal die Regelungen aufgelistet, welche den Schulen mit Schreiben vom 14. Mai (PDF) bereits bekannt gegeben wurden. So gilt weiterhin, dass bei einer Inzidenz unter 50 im Stadt- oder Landkreis an allen Schulen, Grundschulförderklassen und Schulkindergärten Präsenzunterricht ohne förmliches Abstandsgebot zu und zwischen den Schülerinnen und Schülern stattfindet.

Liegt der Inzidenzwert über 50, aber unter 100, so findet an den Grundschulen, Schulkindergärten, Grundschulförderklassen, den Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige und körperlich-motorische Entwicklung Präsenzunterricht statt. An den beruflichen und den weiterführenden Schulen und den Hauptstufen der SBBZ findet zunächst Wechselunterricht statt. Ab dem 21. Juni gehen aber auch die weiterführenden Schulen, die beruflichen Schulen und die Hauptstufen der SBBZ bei einer Inzidenz unter 100 in den Präsenzunterricht über.

„Diese Regelungen für die Schulen hatten wir bereits Mitte Mai kommuniziert, damit haben wir den Schulen bewusst eine lange Vorlaufzeit eingeräumt“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie ergänzt: „Ab dem Montag wollen wir die Schülerinnen und Schüler behutsam an den Schulalltag heranzuführen, den sie eigentlich gewohnt sind, aber sehr lange missen mussten. Mir ist wichtig, dass wir bei der Rückkehr der Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht die sozial-emotionale Komponente an den Schulen ebenso in den Blick nehmen, wie die fachliche Komponente.“

Anpassungen im Sport und Ausstellung von Testbescheinigungen

Geringfügige Anpassungen gibt es für die Schulen im Bereich Sport. Hier wird die Inzidenzgrenze 35 eingeführt, die auch in der Corona-Verordnung des Landes gilt. Bei einer Inzidenz unter 35 ist fachpraktischer Sportunterricht jeglicher Art sowohl im Freien als auch in der Sporthalle möglich. Bei einer Inzidenz zwischen 35 und 50 gilt, dass fachpraktischer Sportunterricht jeder Art im Freien an allen Schulen zulässig ist. In den Sporthallen darf er nur kontaktarm erfolgen. Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 ist an allen Schulen bis auf Ausnahmen beispielsweise für die Jahrgangsstufen 1 und 2 fachpraktischer Sportunterricht nur noch im Freien zulässig. Der Schwimmunterricht ist im Rahmen der Klassenstärke oder Gruppengröße zulässig, wenn fachpraktischer Sportunterricht erlaubt ist. Freibäder können genutzt werden, wenn Sportunterricht im Freien zulässig ist. Ein Hallenbad kann erst genutzt werden, wenn auch die Sporthallen für den fachpraktischen Sportunterricht freigegeben sind.

Weiterhin Maskenpflicht und indirekte Testpflicht

Unverändert gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) an den Schulen sowie die indirekte Testpflicht, die an den Schulen ebenfalls inzidenzunabhängig gilt. Da die Kinder und Jugendlichen an den Schulen an regelmäßigen Testungen teilnehmen müssen, sollen die Schulen zudem auch auf Verlangen negative Testergebnisse bescheinigen. Damit soll unter anderem die ehrenamtliche Arbeit außerhalb der Schule bei der Organisation entlastet werden und vermieden werden, dass sich Kinder bei der Nutzung verschiedener Angebote für sie belastender Mehrfachtestungen unterziehen lassen müssen. „Es ist mir bewusst, dass dies ein Aufwand für die Schulen darstellt. Wir haben deswegen versucht, das Verfahren so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Die Bestätigung muss deshalb nur auf Verlangen ausgestellt werden und sie kann mit einem einfachen Formular erfolgen, das durch die Schule und die Schülerinnen sowie Schüler auch bereits vorausgefüllt werden kann“, erklärt Schopper. Die Bescheinigung der Schulen über das negative Testergebnis gilt für eine Dauer von 60 Stunden.

Weitere Regelungen

Außerdem hat das Kultusministerium über weitere kleinere Anpassungen an der Corona-Verordnung Schule informiert:

  • Für Schülerinnen und Schüler, die nicht von der Maskenpflicht befreit sind und diese dennoch nicht einhalten, gilt künftig analog zu den Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, ein Zutritts- und Teilnahmeverbot.
  • Praktika zur beruflichen Orientierung sind ebenso wie Sozialpraktika bei einem Unterschreiten der Inzidenz von 100 möglich. Ein- oder mehrtägige Praktika, die in den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen vorgesehen sind, sind unabhängig davon möglich.
  • Befinden sich die Schulen im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen können externe Personen in den Unterricht geholt werden, zum Beispiel Experten im Rahmen der beruflichen Orientierung. Basis dafür ist, dass die Schulleitung zustimmt oder dies aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zulässig ist.
  • Schulveranstaltungen sind nach den gleichen Regelungen zulässig, wie Veranstaltungen, die außerhalb der Schule durchgeführt werden. Es gelten also die Regelungen der Paragrafen 11 und 21 der Corona-Verordnung des Landes. Veranstaltungen, die von einem kulturellen Programm eingerahmt sind, wie Verabschiedungen oder Zeugnisübergaben, können nach den Regelungen für Kulturveranstaltungen stattfinden.

Über die Leistungsfeststellung und die Zeugniserteilung im aktuellen Schuljahr wird das Kultusministerium die Schulen noch einmal separat informieren.

Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen vom 4. Juni 2021 zum Unterrichtsbetrieb nach den Pfingstferien (PDF)

Schreiben des Kultusministeriums an die Schulen vom 14. Mai 2021 zum Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen (PDF)

Pressemitteilung vom 15. Mai 2021: Weitere Öffnungsschritte für den Schulbetrieb

Kultusministerium: Informationen zu Corona

Corona-Verordnung Schule

Corona-Verordnung des Landes

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

1044. Sitzung des Bundesrates
  • Bundesrat

Land setzt sich für pharmazeutische Industrie ein

Organspendeausweis (Foto: © dpa)
  • Organspende

Organspende soll stärker in den öffentlichen Fokus

Titelbild Steuertipps für Menschen mit Behinderung
  • Steuern

Steuertipps für Menschen mit Behinderung

Ministerin Nicole Razavi MdL spricht im Bundesrat
  • Bundesrat

Vorstoß für mehr Wohnraum

von links nach rechts: David Reger, Prof. Dipl.-Ing. Thomas Hundt, Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut und Prof. Dr. Katharina Hölzle
  • Künstliche Intelligenz

Land präsentiert „KI-Ökosystem“ in Berlin

Ein selbstfahrendes Auto des Forschungszentrumes Informatik fährt während der Eröffnung des "Testfelds Autonomes Fahren" in Karlsruhe mit zwei Entwicklern autonom im Straßenverkehr. (Foto: © dpa)
  • Wirtschaft

Open-Source-Software für die Automobilwirtschaft

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

Online-Fachtag zur Kitaverpflegung

Eine Hebamme hört mit einem CTG die Herztöne eines Babys ab.
  • Geburtshilfe

Land verbessert Vergütung für Hebammen

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
  • Ehrenamt

Runder Tisch zur Stärkung von Vereinen

Zwei junge Frauen sitzen mit Umzugskartons und Smartphone auf einem Bett in einem Wohnheim.
  • Junges Wohnen

Modernisierung von Wohnheimplätzen

Logo Zukunftslabor Konstanz
  • Innovation

Innovationslabor eröffnet in Konstanz

Innenansicht des SCC (Steinbuch Centre for Computing) mit dem "Hochleistungsrechner Karlsruhe"
  • Forschung

Ausbau der Rechenkapazität in der KI-Forschung

von links nach rechts: Sintje Leßner, Dr. Samuel Strauß, Julia Fluhr, Chantal Nastl und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
  • Justiz

Gratulation zum Zweiten Juristischen Staatsexamen

Blick auf Müllheim-Hügelheim
  • Ländlicher Raum

Studie zur Resilienz der ländlichen Räume

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
  • Schule

Prüfungen an Haupt-, Werk­real- und Realschulen starten

Eine Frau sitzt mit einem Laptop an einem Tisch im Homeoffice.
  • Beruf und Familie

„familyNET 4.0“ startet in sechste Runde

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Zweite von links) bei der Textil-Firma Amann & Söhne in Bönnigheim
  • Weiterbildung

Zweite Phase der beruflichen Weiterbildungskampagne gestartet

Start-up BW Elevator Pitc Bodensee Cup
  • Start-up BW

„FAIBRICS“ im Landesfinale des Start-up-Wettbewerbs

  • Innovation

Land fördert Forschung zum Quantencomputing

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
  • Innovation

Britisch-deutsches High-Tech-Accelerator-Programm startet

Im Rosengarten im Park der Villa Reitzenstein spielt eine Band vor Publikum.
  • Parköffnungen

Kulturprogramm im Park der Villa Reitzenstein

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) hält im Landtag von Baden-Württemberg eine Regierungserklärung zum Bildungspaket der Landesregierung.
  • Regierungserklärung

Kretschmann stellt Bildungspaket vor

Ein Kind spielt eine Flöte.
  • Grundschule

Erste musikbetonte Grundschulen zertifiziert

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 7. Mai 2024

Eine junge Pflegerin zeigt einer älteren Patientin auf dem Tablet medizinische Ergebnisse.
  • Pflege

Land stärkt Digitalisierung in der Pflege