Künstliche Intelligenz

Schulen testen erstmals KI-Anwendung in Moodle

Eine Person sitzt an einem Laptop, in das Bild sind verschiedene Symbole eingeblendet.
Symbolbild

Erstmals testen angehende Lehrkräfte den Chatbot fAIrChat, der in Moodle implementiert ist. Der Test durch Schülerinnen und Schüler folgt in einem nächsten Schritt.

Anfang Februar 2024 hat die Erprobungsphase von fAIrChat begonnen. In den pilotierten Moodle-Instanzen an Seminaren und zeitversetzt an Schulen wird ein Chatbot auf Basis das GPT-Modells von OpenAI als Aktivität zur Verfügung gestellt. In der Pilotphase sollen zuerst Lehrkräfte in Ausbildung und später Schülerinnen und Schüler im datenschutzrechtlich sicheren Kontext den Einsatz von Künstlicher Intelligenz erproben und angehende Lehrkräfte an den Pilotseminaren im pädagogischen Einsatz des Chatbots geschult werden.

Staatssekretärin Sandra Boser befürwortet die Verwendung von fAIrChat im schulischen Alltag: „fAIrChat ermöglicht es Schülerinnen und Schülern, KI in einem sicheren Rahmen auszutesten und zu erforschen. Auf diesem Weg lernen sie den verantwortungsvollen Einsatz solcher generativer Sprachmodelle. Darüber hinaus unterstützt der Chatbot die Schülerinnen und Schüler bei den schulischen Aufgaben und hat daher auch das Potenzial, mehr Bildungsgerechtigkeit zu schaffen. fAIrChat bietet also große Chancen, die es jetzt erstmals an ausgewählten Schulen auszutesten gilt.“

Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der Kultusministerkonferenz (SWK) forderte in einem Impulspapier (PDF) unlängst, die Potenziale solcher sogenannter Large Language Models zu nutzen, sich dabei aber auch ihrer Grenzen bewusst zu sein und sie verantwortungsbewusst zu verwenden. Mit der Implementierung von fAIrChat in Moodle wird ein Schritt in diese Richtung gemacht und den Schulen die Möglichkeit der sicheren Verwendung von generativer Sprach-KI gegeben.

Landesbeauftragter für Datenschutz sieht keine Bedenken

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg (LfDI) hat fAIrChat bewertet und sieht keine datenschutzrechtlichen Aspekte, die einer Nutzung in dieser Form entgegenstehen. Alle Anforderungen des LfDI wurden, auch in Abstimmung mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten (bDSB) des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL), umgesetzt. Unter diese Anforderungen fallen zum Beispiel Angaben von Verwendungsmöglichkeiten wie etwa die Chat-Speicherung sowie Hinweise auf Einstellungen wie die Speicherdauer oder das Akzeptieren von Cookies.

Rund 80 Fortbildungsteilnehmerinnen und -teilnehmer des ZSL unterzogen fAIrChat bereits einem ersten Test und bewerteten den Chatbot vor allem wegen des datenschutzrechtlich unbedenklichen Einsatzes sowie des großen Nutzens für die Schülerinnen und Schüler positiv. Wir erwarten, dass die Schülerinnen und Schüler fAIrChat sehr gut annehmen werden. Einsetzen kann man das Tool sowohl im Unterricht als auch bei den Hausaufgaben sowie beim selbstständigen Lernen. Zu erwarten ist deshalb auch ein positiver Beitrag zur Bildungsgerechtigkeit aufgrund der flächendeckenden niederschwelligen Bereitstellung der Anwendung.

Nach der Testphase folgt die Auswertung, gegebenenfalls werden dann nötige Anpassungen und Überarbeitungen vorgenommen. Ziel ist es, zum Herbst 2024 eine gute Entscheidungsgrundlage zu haben, inwieweit fAIrChat in der Fläche zur Verfügung gestellt werden soll.

Kultusministerium: ChatGPT

Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung: Bildung in der digitalen Welt

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