Verkehr

Sanierung und Erhalt der Straßen geht vor Neubau

Sozialministerin Katrin Altpeter bei der Regierungspressekonferenz am 10. Januar 2012 im Landtag in Stuttgart

Sanierung und Erhalt der Straßen im Südwesten haben für die Landesregierung oberste Priorität. „Der Südwesten verfügt über ein weit gefächertes Straßennetz, das für Baden-Württemberg als Land mit viel Transitverkehr und als dynamischen Wirtschaftsstandort mit vielen innovativen Betrieben auch in ländlichen Gebieten notwendig ist. Da der Zustand vieler Straßen schlecht ist, müssen wir uns angesichts knapper Haushaltsmittel auf die Sanierung und den Erhalt konzentrieren“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und der Minister für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann. Die Straßen zwischen Main und Bodensee seien hoch belastet. Die Jahresfahrleistung sei auf allen Straßen im Land von 75,5 Millionen Kilometer im Jahr 1990 auf 93 Millionen Kilometer im Jahr 2009 gestiegen.

„Die neue Landesregierung hat bei einem Kassensturz im Straßenbau eine gravierende Unterfinanzierung bei den Bundesfernstraßen und bei den Landesstraßen festgestellt. Schäden an der Substanz erfordern bei vielen Autobahnen vermehrt grundlegende und kostenintensive Erhaltungsarbeiten. Rund ein Drittel der Gesamtfläche der 1.965 Autobahnbrücken ist in einem nicht ausreichenden oder ungenügenden Zustand“, stellte Minister Hermann fest.

Bundesfernstraßen

Das gelte auch für etwa sechs Prozent der Fläche bei den 3.890 Brücken an Bundesstraßen. Für alle Erhaltungsaufgaben an den Bundesfernstraßen seien von 2014 an 350 Millionen Euro pro Jahr erforderlich. „Für 2012 sind 286 Millionen Euro im Bundeshaushalt eingestellt. Wir werden beim Bund in den nächsten Jahren die erforderlichen Erhaltungsmittel einfordern“, unterstrichen der Regierungschef und der Minister. „Ich werde auch in der Verkehrsminister-konferenz als Mitglied der Kommission für die Finanzierung der Verkehrs-infrastruktur vom Bund eine bessere finanzielle Grundausstattung fordern“, fügte Minister Hermann hinzu.

Bei den Bundesfernstraßen seien derzeit Maßnahmen mit einem Volumen von 900 Millionen Euro im Bau, erklärte Hermann. Zusammen mit dem Finanzbedarf der übrigen Vorhaben im vordringlichen Bedarf von 3,7 Milliarden Euro ergäbe sich ein Gesamtbedarf von 4,6 Milliarden Euro. Die Restfinanzierung aller Vorhaben im vordringlichen Bedarf würde mit den vorläufigen Haushaltsansätzen von durchschnittlich 120 Millionen Euro pro Jahr rund 38 Jahre dauern. Damit würde allein die Restfinanzierung der laufenden Bedarfsplanmaßnahmen acht Jahre in Anspruch nehmen.

Allerdings lagen vor allem wegen der Konjunkturprogramme die tatsächlichen Investitionen in den letzten zehn Jahren bei durchschnittlich 230 Millionen Euro pro Jahr und in den letzten fünf Jahren bei durchschnittlich 285 Millionen Euro pro Jahr. Wie viel zusätzliches Geld über den Etatansatz von 120 Millionen Euro pro Jahr hinaus bereit gestellt wird, kann aber nicht verlässlich im Voraus gesagt werden. So wurden etwa 2011 insgesamt  282 Millionen Euro aus Haushaltsansatz (131 Mio. Euro), aus Mitteln des Konjunkturprogramms II (52,5 Mio. Euro), aus erhaltenem Mittelausgleich (70 Mio. Euro) und aus der Umschichtung von Erhaltungsmitteln (28,5 Mio. Euro) in Bedarfsplanmaßnahmen investiert. Selbst unter diesen günstigen Bedingungen ergibt sich eine Restfinanzierungsdauer allein der laufenden Bedarfsplanmaßnahmen von drei bis vier Jahren.

Kretschmann und Hermann forderten: „Für die sich daran anschließenden 20 neuen Bundesfernstraßenprojekte ist daher dringend eine Priorisierung erforderlich. Diese werden wir im laufenden Jahr 2012 vorlegen.“

Landesstraßen

Insgesamt 1.600 der rund 9.400 Kilometer Landesstraßen seien in sehr schlechtem Zustand, so der Verkehrsminister. Rund acht Prozent der Gesamtfläche der 3.150 Brücken in der Baulast des Landes befänden sich in einem nicht ausreichenden oder ungenügenden Zustand. „Jährlich bräuchten wir 80 Millionen Euro, um den Status Quo zu erhalten und 100 Millionen Euro, um den Zustand zu verbessern. Von 2014 an sind weitere 40 Millionen Euro pro Jahr für die Ertüchtigung der Brücken erforderlich“, erklärte Hermann. Im Entwurf des Staatshaushaltsplans 2012 seien zwar 100 Millionen Euro für die Sanierung der Landesstraßen vorgesehen. Bis 2014 müssten davon zunächst jedoch noch die Mittel des Landesinvestitionsprogramms der vergangenen Jahre in Höhe von 23,3 Millionen pro Jahr refinanziert werden. Denn die frühere Landesregierung hat mit dem Programm bereits künftiges Geld ausgegeben.

„Damit ist klar, dass in den kommenden Jahren die Finanzierung des Straßenbaus eine gewaltige Herausforderung darstellt, zumal die Finanzlage je nach Entwicklung der Konjunktur eher schwieriger wird. Zudem muss Baden-Württemberg wie alle anderen Länder auch von 2019 an die Schuldenbremse einhalten und darf keine neuen Kredite mehr aufnehmen. Straßenbau auf Pump kann es in Zukunft nicht mehr geben“, unterstrichen Ministerpräsident Kretschmann und Minister Hermann.

Sie kündigten an, das Land wolle wegen der Mittelknappheit auch bei Sanierung, Neu- und Ausbau der Landesstraßen neue Wege gehen. „Die Verbreiterung der Straßen sowie die möglichst gerade Trassenführung mit dem Ziel höherer Geschwindigkeiten kann nicht länger das Maß aller Dinge sein. Es kann im Einzelfall besser sein, eine Straße auf einer bestehenden Trasse solide zu sanieren, als den viel zu teuren Ausbau auf den Sankt-Nimmerleins-Tag zu verschieben“, betonte Minister Hermann. Die bisher gängige Praxis, Erhaltungsmittel für den Neu- und Ausbau zu verwenden, muss beendet werden.

Derzeit seien 69 Maßnahmen des  Aus- und Neubaus von Landesstraßen mit einem Volumen von 167 Millionen Euro in Arbeit. Neubeginne sind nach den Worten von Minister Hermann im Landesstraßenbau kaum vor 2015 möglich. Der Generalverkehrsplan 2010 enthalte 750 Maßnahmen im Umfang von 2,4 Milliarden Euro. Dem stünden lediglich jährliche Ausgaben von 37,7 Millionen Euro in der Mittelfristigen Finanzplanung gegenüber, so der Verkehrsminister.

Kommunaler Straßenbau

Auch im kommunalen Straßenbau klafft eine große Lücke zwischen den Anträgen der Kreise, Städte und Gemeinden im Umfang von rund 800 Millionen Euro und den bis 2019 für die Landesförderung zur Verfügung stehenden Mitteln von etwa 566 Millionen Euro.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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