Coronavirus

Neue Corona-Verordnung zum Studienbetrieb

Ein Student lernt in der Bibliothek der Universität Hohenheim in Stuttgart.

Ab dem Wintersemester sollen an den Hochschulen im Land wieder verstärkt Präsenzveranstaltungen möglich sein. Besonders im Fokus stehen Erstsemester, internationale Studierende und Praxisveranstaltungen. Einzelheiten regelt die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst, die am 25. September in Kraft tritt.

Rechtzeitig vor Beginn des Wintersemesters an den Hochschulen hat das Wissenschaftsministerium eine eigene Corona-Verordnung vorgelegt, die nach Veröffentlichung im Gesetzblatt am 24. September am Folgetag in Kraft treten wird und die den Hochschulen einen verlässlichen Rahmen zum Studienbetrieb an die Hand gibt. Die Verordnung ist in enger Abstimmung mit den Hochschulen und dem Sozialministerium entstanden und vom Lenkungskreis der Landesregierung verabschiedet worden. Präzisiert werden unter anderem Abstandsgebote, Maskenpflicht wie auch die Rückverfolgbarkeit von Seminarteilnehmenden.

Wieder verstärkt Präsenzveranstaltungen

„Wir wollen im Wintersemester wieder verstärkt Präsenzveranstaltungen ermöglichen, insbesondere in Bereichen, in denen dies in besonderer Weise erforderlich ist, wie beispielsweise in naturwissenschaftlichen Fächern oder in der Medizin, die auf Praktika in Laboren und Kleingruppenarbeit angewiesen sind. Auch Prüfungsleistungen sollen vor Ort erbracht werden können. Dabei behalten wir immer den Infektionsschutz im Blick im Interesse aller. Wir erweitern die Handlungsspielräume für unsere Hochschulen im Vergleich zum Sommersemester und setzen auch deren Vorschläge um, damit flexibler mit den unterschiedlichen Bedarfen umgegangen werden kann und damit mehr Elemente in Präsenz stattfinden können, wo immer dies verantwortbar ist“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

„Mit den vereinbarten Maßnahmen wollen wir gangbare Wege eröffnen, um dem Studien- und Forschungsbetrieb mehr Spielräume für Präsenz an der Hochschule zu geben“, so die Ministerin weiter. Sicher werde auch im kommenden Semester ein wesentlicher Teil der Veranstaltungen in digitaler Form stattfinden. „Wie viel Präsenz geht, ist abhängig vom konkreten Infektionsgeschehen.“

Mix aus Präsenz- und Online-Lehre

Die Hochschulen realisieren den Studienbetrieb durch einen Mix aus Präsenz- und Online-Lehre. Dies wird erleichtert durch die Möglichkeit, feste Kohorten mit bis zu 35 Personen zu bilden – analog zu den Schulen. So ist es möglich, beispielsweise im Labor auch geringere Abstände zu erlauben. Auch können praktische Übungen so erleichtert werden. Eine Maskenpflicht gilt für die gesamte Hochschule bis zum Platz, ebenso für Mensen.

Im Fokus: Erst- und Zweitsemester und internationale Studierende

„Ganz besonders im Blick haben die Hochschulen die Erstsemester, die das Studienleben noch nicht kennen und die Erfahrungen sammeln müssen, wie Studium funktioniert und die sich soziale Netzwerke erst noch aufbauen müssen. Die neue Verordnung schafft damit Klarheit und Spielräume für mehr Präsenz, damit sie den Hochschulbetrieb direkt kennenlernen können. Die Neuankömmlinge – auch des vergangenen digitalen Sommersemesters – brauchen besondere Angebote in den Hochschulen.“ Das gelte auch für die internationalen Studierenden.

„Wir haben die Chance, noch mehr internationale Studierende anzuziehen – Baden-Württemberg ist ein hochattraktives Studienziel, Deutschland ein relativ sicheres Land.“ Die Einreise scheitere allerdings an der Visafrage, Nadelöhr seien die Konsulate im Ausland. „Gemeinsam mit anderen Ländern sind wir im Austausch mit Bundesforschungsministerin Karliczek und dem Auswärtigen Amt, damit dort schnell Lösungen gefunden werden.“ Durch Testmöglichkeiten und die bestehenden Quarantäneregelungen wären die notwendigen Voraussetzungen zur Einreise bereits gegeben.

Studium am Studienort – mit der AHA-Formel

„Hochschulen sind Orte des sozialen Lernens, essentiell für den wissenschaftlichen Austausch. Deshalb werden die Rahmenbedingungen geschaffen, dass die Studierenden an ihren Studienort kommen und das Wintersemester hier absolvieren können“, betonte Bauer. Zugleich plädierte die Ministerin für einen verantwortungsvollen Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Freiheiten. „Jede und jeder trägt einen Teil dazu bei, unter welchen Bedingungen das Semester am Hochschulort verlaufen wird – mit Präsenz und persönlicher Begegnung unter den geltenden Hygiene- und Abstandsregeln oder stärker digital.“

Die AHA-Formel besagt: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske.

Das Ministerium werde die Lage im Semester mit den Hochschulen gemeinsam weiter beobachten und die Möglichkeiten der Hochschulen im Studienbetrieb weiterentwickeln.

Inhalte der Verordnung – kurz zusammengefasst:

  • Ein Mindestabstand von 1,5 Metern ist im Hochschulbereich grundsätzlich einzuhalten. Ausnahmen sind im Rahmen der Verordnung möglich, auch bei Einhaltung des Kurs-Prinzips (feste Gruppe bis zu 35 Studierende).
  • Wo der Mindestabstand nicht immer sicher eingehalten werden kann, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt für Verkehrsflächen und Verkehrswege in Hochschulgebäuden, in Mensen wie auch bei Kulturveranstaltungen.
  • Die Datenerhebung wird in der Verordnung für den Bereich des Studienbetriebs konkretisiert. Dies dient einer wirksamen Nachverfolgung von Infektionsketten.
  • Die besonderen Hygieneanforderungen der Corona-Verordnung des Landes sind darüber hinaus zu beachten.
  • Für Annexbereiche des Hochschulbetriebs werden aus Gründen der Gleichstellung mit vergleichbaren Lebenssachverhalten die für diese Bereiche geltenden Regelungen für anwendbar erklärt, zum Beispiel Allgemeiner Hochschulsport (Corona-Verordnung Sport).

Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt am 25. September in Kraft.

Vorlesungsbeginn

  • Universitäten: Die Lehrveranstaltungen/Vorlesungen für Erstsemester beginnen an der Uni Mannheim bereits am 28. September, bei den anderen Universitäten am 2. November.
  • Hochschulen für Angewandte Wissenschaften: Die meisten Hochschulen planen den Studienbeginn für Erstsemester für den 12. Oktober, Reutlingen und Rottenburg zum Beispiel eine Woche später (19. Oktober), die Stuttgarter Hochschule für Technik zum Beispiel bietet bereits eine Woche vorher (ab 5. Oktober) eine Vorbereitungswoche für Erstsemester an.
  • Pädagogische Hochschulen: Die regulären Lehrveranstaltungen starten am 2. November.
  • Musikhochschulen: Die Musikhochschulen beginnen zwischen dem 5. Oktober (zum Beispiel Freiburg) und dem 15. Oktober (Karlsruhe). In Trossingen ist der offizielle Beginn für Erstsemester sowie für Lehrveranstaltungen (auch Vorlesungen und Seminare) am 2. November. Künstlerische Projekte zum Beispiel starten dort aber auch bereits im Oktober.
  • Kunsthochschulen: Die Kunsthochschulen starten planmäßig Mitte Oktober ins neue Semester.

Corona-Verordnung Studienbetrieb und Kunst

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