Kinder

Neue Broschüre zum Datenschutz in Kindertageseinrichtungen

Dürfen Fotos von Kindern gemacht werden? Welche Daten darf der Elternbeirat bekommen? Bei solchen und ähnlichen datenschutzrechtlichen Fragen in Kindertageseinrichtungen bestehen häufig Unsicherheiten bei den pädago-gischen Fachkräften wie auch bei den Eltern. Das Kultusministerium hat deshalb in Zusammenarbeit mit den freien Trägerverbänden, den kirchlichen Datenschützern und dem Landesbeauftragten für Datenschutz eine Broschüre zum Thema Datenschutz in Kindertageseinrichtungen erarbeitet. "Mit der Broschüre wollen wir für den Datenschutz sensibilisieren und gleichzeitig den pädagogischen Fachkräften sowie den Eltern bei Fragen rund um den Datenschutz Sicherheit geben. Denn Datenschutz ist Grundrechtsschutz und Kinderschutz", erläuterte Staatssekretär Dr. Frank Mentrup MdL das Ziel der Publikation. Die grün-rote Landesregierung verstehe Datenschutz als wichtige Bildungsaufgabe, die deshalb auch als Auftrag im Koalitionsvertrag verankert sei.

"Kindertageseinrichtungen verarbeiten zahlreiche, zum Teil sehr sensible Daten über die ihnen anvertrauten Kinder, deren Eltern oder andere Bezugspersonen. Die gemeinsam erarbeitete Broschüre wird hoffentlich dazu beitragen, dass auch juristisch weniger geschulte Personen mit diesen Daten rechtskonform umgehen. Insgesamt verspreche ich mir davon eine Steigerung des Datenschutz-bewusstseins in Kindertageseinrichtungen", sagte der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg, Jörg Klingbeil.

"Die Verunsicherung ist insbesondere bei der Frage, unter welchen Bedingungen Information oder Bilder aus der Arbeit in der Kindertagesstätte ins Internet gestellt werden dürfen, noch groß", erklärte – stellvertretend für die Kirchen – Dr. Siegfried Fachet, Datenschutzbeauftragter der Diözese Rottenburg Stuttgart und der Erzdiözese Freiburg. Er begrüße die neue Broschüre daher ausdrücklich.

Für eine kompetente Arbeit in Kindertageseinrichtungen ist es fast täglich notwendig, mit personenbezogenen Daten umzugehen. Die Pädagogen und Pädagoginnen müssen damit vertraut sein und den Eltern muss verständlich erklärt werden, warum dies so ist und wie das konkret geschieht. Die Broschüre hilft allen Beteiligten dabei, verantwortungsvoll und gut informiert mit dem Thema umzugehen. Sie bietet umfangreiche Informationen zu den verschiedenen datenschutzrechtlich relevanten Aspekten in Kindertageseinrichtungen und erläutert anhand praktischer Fallbeispiele, welche Daten unter welchen Umständen erhoben und gespeichert werden dürfen. Darüber hinaus enthält sie im Serviceteil Merkblätter und verschiedene Kopiervorlagen für Einwilligungserklärungen.

Die Broschüre wird im Herbst vom Kultusministerium an alle Kindertageseinrichtungen und an deren Träger versandt.

Grundlage und Ausgangspunkt der neuen Broschüre war das gemeinsame Informationspapier "Datenschutz in der kirchlichen Kindertagesstätte" der Diözese Rottenburg-Stuttgart, der Erzdiözese Freiburg und der Evangelischen Landeskirchen. Dieses Papier liegt seit 2009 allen kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg vor.

Quelle:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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