Studium

Monitoring-Beirat Studiengebühren veröffentlicht Abschlussbericht

Der Monitoring-Beirat Studiengebühren hat Wissenschaftsministerin Theresia Bauer heute seinen Abschlussbericht zur Auswirkung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg vorgelegt. Der Beirat wurde zur Beobachtung der Auswirkungen allgemeiner Studiengebühren in Baden-Württemberg am 7. Juli 2006 berufen. Dem 17-köpfigen Beirat unter dem Vorsitz des Völkerrechtlers Prof. Dr. Eibe Riedel gehören Hochschulvertreter, Studierendenvertreter und Vertreter der Studentenwerke, der Kirchen, der L-Bank sowie der HIS GmbH an. Bereits 2008 hat der Beirat einen Zwischenbericht veröffentlicht, der unter anderem Anregungen für die Überarbeitung der Gebührenregelungen enthalten hatte.

Der nun veröffentlichte Bericht enthält eine Auswertung zahlreicher Untersuchungen und statistischer Daten, die Aufschluss über die Folgen der fast fünfjährigen Erhebung allgemeiner Studiengebühren gibt. Parallel wirkende Faktoren wie etwa der Hochschulausbau 2012 erschwerten die Auswertung und führen zu einem differenzierten Bild. Befragungen von Studienberechtigten im Jahr 2008 hätten ergeben, dass 2.200 bis 3.500 Studienberechtigte in Baden-Württemberg - rund 5% - nach eigenen Angaben wegen der Studiengebühren kein Studium aufnehmen wollten. „Allerdings haben in der Folgezeit steigende Studienfängerzahlen Zweifel aufkommen lassen, ob diese Verzichtsabsichten sich realisiert haben“, sagte Professor Riedel.

Angesichts des Beschlusses der neuen Landesregierung, die allgemeinen Studiengebühren mit Wirkung zum Sommersemester 2012 abzuschaffen, kann der Beirat seine Arbeit mit diesem Bericht abschließen. „Es ist nach Auffassung des Beirats unerlässlich, den Hochschulen die bisherigen Einnahmen aus Studiengebühren auch weiterhin für Studium und Lehre zur Verfügung zu stellen. Die durch Studiengebühren erreichten Verbesserungen in Studium und Lehre müssen nachhaltig gesichert werden“, sagte Professor Riedel. Deshalb begrüße der Beirat die entsprechende Zusage der Landesregierung.

Ministerin Bauer dankte dem Beirat für seine konstruktive, über fünfjährige Arbeit. „Es ist bemerkenswert, dass alle Entscheidungen im Beirat trotz der pluralistischen Zusammensetzung im Konsens getroffen wurden. In diesem Sinne wollen wir auch die Zusammenarbeit an den Hochschulen bei der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel gestalten“, sagte die Ministerin. Der Anhörungsentwurf zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren sieht vor, dass die Studierenden künftig gleichberechtigt über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel entscheiden sollen. Für die Verwendung der Gebühren war nur ein „Benehmen“ - eine Art Anhörung - erforderlich.

Quelle:

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

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