Gesundheit

Landesregierung beschließt Entwurf für Psychiatriegesetz

Der Ministerrat hat den Entwurf des ersten Psychiatriegesetzes für Baden-Württemberg beschlossen. „Damit schaffen wir verbindliche Rahmenbedingungen für eine bedarfsgerechte und gemeindenahe psychiatrische Versorgung der Menschen, die auf Grund einer psychischen Störung krank oder behindert sind“, sagte Sozialministerin Katrin Altpeter.

Eine zentrale Rolle spiele dabei die flächendeckende ambulante Grundversorgung durch die sozialpsychiatrischen Dienste. Zur Stärkung der Rechte der Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen werden nach den Worten der Ministerin unabhängige Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen auf Kreisebene eingerichtet sowie eine ebenfalls unabhängige Ombudsstelle auf Landesebene. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, PsychKHG) soll nach der Sommerpause im Landtag beraten werden und voraussichtlich zum 1.1.2015 in Kraft treten.

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens konnten Bürgerinnen und Bürger den Gesetzentwurf auch auf dem Beteiligungsportal des Landes kommentieren. Ganz überwiegend gab es dort Lob für den Entwurf, insbesondere dafür, dass er in einem sehr breiten Dialogverfahren mit allen Beteiligten entwickelt wurde.

Sozialpsychiatrische Dienste

Die Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) werden Altpeter zufolge auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt und die Förderung durch Landeszuschüsse erstmals gesetzlich geregelt. Altpeter: „Die Sozialpsychiatrischen Dienste leisten niedrigschwellige Hilfen bei der Vor- und Nachsorge und bei der Krisenintervention.“ Sie sollen sich dazu mit den Gemeindepsychiatrische Verbünden (GPV) vernetzen, die in allen Stadt- und Landkreisen eingerichtet werden sollen.

Flächendeckende Anlauf- und Beschwerdestellen für psychisch Kranke

Auf Kreisebene werden nach den Angaben der Ministerin neue Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen geschaffen. Sie sollen auch Auskünfte über wohnortnahe Hilfs- und Unterstützungsangebote geben. Auf Landesebene werde eine Ombudsstelle installiert, die gegenüber dem Landtag berichtspflichtig sei. Altpeter: „Wir stärken damit deutlich die Rechte von Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen.“

Zum Schutz der Rechte von Personen, die gegen ihren Willen aufgrund richterlicher Anordnung in psychiatrischen Einrichtungen untergebracht wurden, werden Altpeter zufolge Besuchskommissionen als neutrale Kontrollinstanz eingerichtet. Sie sollen mindestens alle drei Jahre die Einrichtungen überprüfen. Neu aufgebaut werde zudem ein zentrales Melderegister über Zwangsmaßnahmen. Darin würden alle Unterbringungsmaßnahmen und freiheitsentziehenden Zwangsmaßnahmen in den anerkannten Einrichtungen erfasst.

Maßregelvollzug

Das derzeitige Unterbringungsgesetz mit den Vorschriften für die öffentlich-rechtliche Unterbringung und den (strafrechtlichen) Maßregelvollzug wird mit dem Inkrafttreten des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes außer Kraft gesetzt. Darin wird erstmals für Baden-Württemberg eine spezialgesetzliche Rahmenregelung für den Maßregelvollzug geschaffen. Straftäter sollen therapiert und resozialisiert und zugleich soll die Sicherheit der Bevölkerung gewährleistet werden. Der Gesetzentwurf sieht deshalb nach den Worten von Ministerin Altpeter auch eine bessere Nachsorge bei der Entlassung von Maßregelvollzugspatienten vor. Ziel sei es, Behandlungserfolge zu stabilisieren und Krisensituationen rechtzeitig zu erkennen, so die Ministerin.

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