Studium

Landesregierung beschließt Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren

Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid bei der Regierungspressekonferenz am Dienstag (12.07.2011) im Landtag in Stuttgart

Die Landesregierung hat heute ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen. Bislang müssen die Studierenden für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge  - das sind weiterführende Studiengänge, die inhaltlich und zeitlich auf einem Bachelor-Studiengang aufbauen  - pro Semester 500 Euro bezahlen. Diese Gebühren werden letztmals zum kommenden Wintersemester erhoben. Ab dem Sommersemester 2012 zahlt das Land den Hochschulen auf Basis der bisherigen Einnahmen eine jährliche Kompensation, die der Entwicklung der Studierendenzahlen angepasst wird. Dies teilten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer im Anschluss an die Ministerratssitzung am Dienstag (26.07.2011) in Stuttgart mit.

„Mit der Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren setzen wir ein Zeichen für einen fairen Hochschulzugang ohne finanzielle Hürden“, so Kretschmann und Bauer. „Die Hochschulen erhalten eine finanzielle Kompensation, die ausschließlich der Qualität von Studium und Lehre dient. Bei der Verwendung dieser Qualitätssicherungsmittel werden die Studierenden gleichberechtigt beteiligt“. Die Landesregierung werde im September einen Gesetzentwurf mit den erforderlichen Regelungen auf den Weg bringen.

Umfassender Ersatz der Studiengebühren - Qualitätssicherungsmittel für Studium und Lehre

Die Landesregierung will durch staatliche Qualitätssicherungsmittel den Wegfall der Studiengebühren für Hochschulen ersetzen - dies berücksichtigt Ausnahmen und Befreiungen von zuletzt 44 Prozent. Ausgehend von 500 Euro pro Semester ergibt sich derzeit für jede Studierende und jeden Studierenden ein Nettobetrag von 280 Euro pro Semester, der den Hochschulen zufließt.

„Die Qualitätssicherungsmittel leisten umfassenden Ersatz für die Studiengebühren. Wenn die Zahl der Studierenden steigt, erhalten die Hochschulen anteilig mehr Geld. Das ist eine faire und interessengerechte Regelung“, sagten Ministerpräsident Kretschmann und Wissenschaftsministerin Bauer. Im Jahr 2010 haben die Hochschulen der Ministerin zufolge 140 Millionen Euro netto aus Studiengebühren eingenommen. In Anbetracht der steigenden Studierendenzahlen könnten die Hochschulen im Jahr 2012 voraussichtlich Qualitätssicherungsmittel in Höhe von über 150 Millionen Euro erwarten. Dies zeige anschaulich die Dynamik der vorgesehenen Regelungen.

Die Hochschulen müssen die Qualitätssicherungsmittel zweckgebunden für Studium und Lehre verwenden, zum Beispiel für zusätzliches Lehrpersonal, für besseren Service in Bibliotheken oder für die Anschaffung für Lernmaterial. Alle Maßnahmen, die aus diesen Mitteln finanziert werden, sind kapazitätsneutral. „Das bedeutet: Die Qualitätssicherungsmittel führen nicht zu einer höheren Anzahl von Studierenden, sondern zu einer höheren Qualität in Studium und Lehre“, so Ministerin Bauer.

Mehr studentische Beteiligung  - mehr Transparenz

„Die Landesregierung will, dass die Studierenden bei der Verwendung der Qualitätssicherungsmittel gleichberechtigt beteiligt werden. Damit soll die enge Kooperation zwischen Studierenden und Hochschulleitung fortgeführt werden. Die Entscheidung über den Einsatz der Mittel erfolgt durch die Beteiligten vor Ort. Zugleich schaffen wir eine hohe Transparenz darüber, was mit den zusätzlichen staatlichen Mitteln geschieht“, sagte die Wissenschaftsministerin. Die Hochschulen würden verpflichtet, die Verwendung der Einnahmen öffentlich zu dokumentieren und jährlich darüber zu berichten.

Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren

Abgeschafft werden Gebühren in grundständigen Studiengängen und konsekutiven Masterstudiengängen. Für weiterbildende Masterstudiengänge, die in der Regel eine berufspraktische Erfahrung von einem Jahr voraussetzen, können die Hochschulen nach eigener Entscheidung Studiengebühren festsetzen; nach der heute noch geltenden Regelung ist eine Mindestgebühr von 500 Euro pro Semester vorgesehen.

Für andere Masterstudiengänge, die nicht  auf einem Bachelor Studiengang aufbauen, bislang aber auch keine Berufspraxis voraussetzen, können die Hochschulen in einer Übergangsphase noch bis zum 31. März 2014 Studiengebühren nach den bisherigen Regelungen - mindestens 500 Euro pro Semester - erheben. Dann sind auch diese Studiengänge gebührenfrei. Die Übergangsregelung ist vorgesehen, um den Hochschulen Zeit zu geben, diese Studiengänge in weiterbildende Master-Programme zu überführen.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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