„Die Wälder rund um Baiersbronn sind durch die Unwetter vom vergangenen Wochenende schwer getroffen worden. Erste Schätzung gehen von 250.000 Kubikmetern Sturmholz aus. Landesweit kann dagegen glücklicherweise Entwarnung gegeben werden, der gesamte Sturmholzanfall in Baden-Württemberg beträgt 350.000 Kubikmeter“, sagte der baden-württembergische Forstminister Alexander Bonde nach einer Besichtigung der Schäden und Gesprächen mit den betroffenen Waldbesitzern in Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt). „Größere Auswirkungen auf den Holzmarkt erwarten wir nicht. Der Schadholzanfall von 350.000 Kubikmetern entspricht nur vier Prozent des jährlichen Holzeinschlages in Baden-Württemberg von rund 8,5 Millionen Kubikmeter. Durch diese landesweit geringe Menge wird keine negative Beeinflussung des Holzmarktes eintreten. Die Waldbesitzer können die Hölzer zu den aktuell guten Preisen absetzen“, ergänzte Bonde. Der Landesbetrieb ForstBW unterstütze die Waldbesitzer bei der Vermarktung.
In Baiersbronn sei die Situation an einzelnen Stellen dramatisch, sagte Bonde weiter: „Die Sturmschäden konzentrieren sich auf einen engen Bereich in Baiersbronn mit den Ortsteilen Mitteltal, Obertal , Tonbach und Röt. Betroffen sind die Gemeinde Baiersbronn , eine Vielzahl von Privatwaldbesitzer und der Staatswald“, erläuterte der Forstminister. Es sei zu beobachten, dass größere Holz-Mengen nicht geworfen, sondern gebrochen seien. Dies deute auf starke Turbulenzen hin. Die exakte Ursache für diese schweren Schäden könne derzeit aber auch vom Deutschen Wetterdienst noch nicht abschließend geklärt werden.
„Auch wenn die Sturmschäden für den einzelnen Waldbesitzer eine Katastrophe sind, gilt es jetzt besonnen zu handeln“, mahnte der Minister. „Aufarbeitung von Sturmholz ist eine besonders gefährliche Tätigkeit - ohne Sicherheitsschulung sollte also niemand mit der Aufarbeitung beginnen. Die Gesundheit muss immer Vorrang haben.“
Hilfen für Privatwälder und Gemeinde Baiersbronn
Das Land werde die betroffenen Waldbesitzer auf vielfältige Weise unterstützen, kündigte Bonde in Baiersbronn an:
- Im Rahmen der forsttechnischen Betriebsleitung und des Revierdienstes wird die Aufarbeitung im Gemeindewald durch die untere Forstbehörde Freudenstadt und die Betriebsleitung von ForstBW organisiert.
- Für die Privatwaldbesitzer stehen Forstbeamte für Beratung und Betreuung zur Verfügung. Hierzu zählen zum Beispiel die Übernahme des Holzverkaufs, Vermittlung von Unternehmern, Hilfe bei der Logistik und der Planung der Wiederaufforstung.
- Das angefallene Holz kann über Lieferverträge von ForstBW vermarktet werden.
- Das Kreisforstamt bietet zusätzliche Sicherheitsschulungen an.
- Die Wiederauforstung wird durch das Land gefördert: Waldbesitzer können zwischen 70 und 85 Prozent der Kosten für die Aufforstung erhalten.
- Auch die Wegeinstandsetzung nach den Stürmen kann durch das Land unterstützt werden.
Steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für Land- und Forstwirtschaft muss endlich kommen
„Aufgrund der Erfahrungen aus der Vergangenheit und zunehmender Wetterextreme brauchen wir eine steuerfreie Risikoausgleichsrücklage für land - und forstwirtschaftliche Betriebe. Dadurch können die Betriebe vorsorgen und bleiben handlungsfähig“, betonte Bonde und verwies auf die entsprechende Forderung des Landes gegenüber der für das Steuerrecht zuständigen schwarz-gelben Bundesregierung, die sich hier leider konsequent verweigere. „Wenn CDU-Finanzminister Schäuble hier endlich über seinen Schatten springen würde, könnten unsere Betriebe Einnahmen aus guten Jahren und wie in diesem Fall hohe Einnahmen aus Schadereignissen für schwierige Jahre oder die Wiederaufforstung beiseitelegen“, sagte Bonde abschließend.
Weitere Informationen
Verteilung der Schadholzmenge in Baiersbronn auf die Waldbesitzarten:
- Gemeindewald: 80.000 Kubikmeter
- Staatswald: 120.000 Kubikmeter
- Privatwald: 50.000 Kubikmeter
- Summe: 250.000 Kubikmeter
Im Privatwald sind 50-100 Privatwaldbesitzer betroffen, etwa 20 sehr stark. Die Flächen der Waldbesitzer sind im Schwerpunkt ein bis zehn Hektar groß.
Vorgehen im Schadensfall
In einem ersten Schritt steht der direkte Katastrophenschutz im Vordergrund. Dies bedeutet, dass notwendige Hilfeleistungen erbracht, Straßen freigeräumt und gegebenenfalls Versorgungsleitungen schnellstmöglich instand gesetzt werden. Diese Arbeiten erfolgen immer in enger Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und dem THW.
Nach diesen Noteinsätzen steht eine sorgfältige Planung im Vordergrund. Dabei gilt es den genauen Umfang der Schäden zu ermitteln, den Einsatz von Arbeitskräften zu planen, Kapazitäten für maschinelle Aufarbeitung und den Transport zu sichern und den Verkauf des Holzes sicher zu stellen.
Eine überstürzte Aufarbeitung des Holzes ist nicht sinnvoll, da dies kein Engpass in der gesamten Ablaufkette ist. Zusätzlich tritt bei aufbereitetem Holz, gerade im Sommer, sehr rasch eine Entwertung ein - und das Holz bildet dazu eine ideale Brutstätte für den Borkenkäfer. Geworfenes Holz dagegen, dass vorläufig im Bestand verbleibt, bildet in den nächsten Wochen keine Borkenkäfergefahr.
Derzeit befindet sich das Holz „im Saft“. Diese Hölzer aus dem Sommereinschlag eignen sich nicht für eine Nasslagerung. Aus diesem Grund und den nur lokalen Schäden werden keine Nasslagerplätze eingerichtet.
Hölzer, die aufgrund des Sturmes gebrochen oder gesplittert sind, können nicht mehr stofflich genutzt werden. Der Umfang dieser Menge kann derzeit nur sehr grob geschätzt werden und dürfte bei etwa 30 Prozent liegen. Für diese Hölzer bietet sich eine Verwendung als Energieholz an. Dies wird aber der Aufarbeitung der stofflich nutzbaren Sortimente nachgelagert sein.
Mögliche Beihilfen für betroffene Waldbesitzer
Förderung Wiederaufforstung:
Mischkulturen (mind. 40 Prozent Laubholz) werden mit 70 Prozent der Kosten, Laubholzkulturen (mind. 80 Prozent Laubholz) werden mit 85 Prozent gefördert. Es gelten Höchstsätze für die förderfähigen Kosten.
Wegeinstandsetzung:
Nach Stürmen wird die Grundinstandsetzung von Waldwegen durch das Land gefördert. 40-50 Prozent der Kosten können erstattet werden.
Weitere Informationen zu Wald und Forstwirtschaft erhalten Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de oder www.forstbw.de .
Quelle:
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg