Schule

Kabinett verabschiedet Konzept für G9-Schulversuch

Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer (Foto: dpa)

Der Ministerrat hat jetzt das Konzept für einen G9-Schulversuch verabschiedet. In den kommenden beiden Schuljahren starten neunjährige Züge an jeweils 22 allgemein bildenden Gymnasien. Für die Teilnahme an der ersten Staffel der Modellschulen können Schulträger bis zum 1. März 2012 Anträge stellen. „Viele Eltern sind mit dem achtjährigen Gymnasium sehr zufrieden, nicht wenige klagen aber über eine zu starke Verdichtung der Lerninhalte am Gymnasium. Sie möchten, dass ihre Kinder auch an allgemein bildenden Gymnasien in neun Jahren zum Abitur kommen können. Mit dem Schulversuch schaffen wir ein solches Angebot“, sagte Kultusministerin Gabriele Warminski-Leitheußer. Gleichzeitig soll das achtjährige Gymnasium durch eine Weiterentwicklung des Bildungsplans sowie durch eine Erhöhung der Poolstunden verbessert werden.

Grundlage für die neunjährigen Züge ist der G8-Bildungsplan. Die 44 Schulen können unter verschiedenen Varianten wählen, an welcher Stelle sie zwischen den Klassen 5 bis 11 eine Dehnung einfügen wollen (siehe Rahmenbedingungen unten). In der zweijährigen Kursstufe, die sich beim G9-Zug an die 11. Klasse anschließt, werden alle Schülerinnen und Schüler am Gymnasium wieder gemeinsam unterrichtet. „Die neuen neunjährigen Züge sind eine Weiterentwicklung und keine Rückkehr zum früheren neunjährigen Gymnasium“, sagte die Kultusministerin. Der Schulversuch solle zeigen, ob G8 und G9 sich unterschiedlich auf den Schul- und Lernerfolg auswirken und wie die Schülerinnen und Schüler sowie die Eltern ein solches Alternativangebot bewerten. Bei der Auswahl der 44 Modellschulen werde das Kultusministerium auf eine ausgewogene regionale Verteilung achten. Da unterschiedliche Varianten für den neunjährigen Weg zum Abitur erprobt werden, sollen die teilnehmenden Schulen außerdem ein breites Spektrum an Konzepten abbilden.

Zusätzliche Poolstunde für die Unterstufe der Gymnasien

„Das achtjährige Gymnasium wird weiter der Standard bleiben. Wir schaffen aber auch hier mehr Raum für eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler“, betonte Warminski-Leitheußer. Dazu werde allen Gymnasien eine zusätzliche Poolstunde zur Verfügung gestellt, die für individuelle Förder- und Differenzierungsmaßnahmen in den Klassen 5 und 6 eingesetzt werden soll. „Gerade an den Gymnasien ist die Schülerschaft in den vergangenen Jahren immer heterogener geworden. Wir müssen den unterschiedlichen Lernbedürfnissen und Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden.“

 

Rahmenbedingungen des Schulversuchs „Zwei Geschwindigkeiten zum Abitur an den allgemein bildenden Gymnasien“

Welche Voraussetzungen müssen die Schulen für eine Teilnahme erfüllen?

Parallele G8- und G9-Züge können in der Regel nur an Gymnasien eingeführt werden, die prognostisch gesichert mindestens vier Züge pro Jahrgang umfassen. Es wird an den Versuchsschulen in der Regel mindestens zwei G8- und mindestens zwei G9-Züge geben. Entsprechend den üblichen Vorgaben für die Einrichtung von Zügen kann ein G9-Zug ab einer Mindestzahl von 16 Schülerinnen und Schülern eingerichtet werden. Für die Teilnahme ab dem Schuljahr 2012/13 können die Schulträger bis 1. März 2012 einen Antrag stellen. Für einen Start im Schuljahr 2013/14 ist die Antragsfrist der 1. Dezember 2012. Ein Schulträger kann nur für ein Gymnasium einen Antrag stellen, nicht für mehrere.

Im Schuljahr 2010/11 gab es in Baden-Württemberg 377 öffentliche Gymnasien, davon waren 194 überwiegend vier- oder mehrzügig. Zum Schuljahr 2011/12 liegen noch keine entsprechenden Informationen vor.

Wo können die Modellschulen das zusätzliche Schuljahr einfügen?

Grundlage des neunjährigen Zugs ist der G8-Bildungsplan mit allen Grundelementen der Bildungsplanreform (Kompetenzorientierung, Standards, Lernstandserhebung). Ein G9-Zug umfasst die Klassen 5 bis 11. Mögliche Varianten sind entweder eine Dehnung der Bildungsstandards der Klassen 6, 8 und 10 über den gesamten Bildungsgang der Klassen 5 bis 11, also eine durchgängige Entschleunigung, oder eine Dehnung der Standards 8 und 10 auf die Klassen 7 bis 11, also eine Entlastung der Mittelstufe. Fächer, mit denen im achtjährigen Bildungsgang ab Klasse 6 oder höher begonnen wird, können je nach Modell auch um ein Jahr versetzt eingeführt werden; dies gilt insbesondere für die zweite Fremdsprache (Klasse 7) und die Profilfächer (Klassen 9, 10, 11). Weitere Varianten sind nach Prüfung durch das Kultusministerium möglich.

Die Klasse 10 gehört im G9-Bildungsgang zur Sekundarstufe I; der mittlere Bildungsabschluss wird mit der Versetzung am Ende der Klasse 10 erworben. An die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe in Klasse 11 schließt sich die zweijährige Kursstufe an. Diese ist für den achtjährigen und den neunjährigen Zug am allgemein bildenden Gymnasium identisch.

Wann müssen die Eltern entscheiden, ob ihr Kind einen G8- oder einen G9-Zug besucht?

Die Entscheidung für den achtjährigen oder den neunjährigen Zug treffen die Eltern bereits bei der Anmeldung zur Klasse 5. Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in einen neunjährigen Bildungsgang am Gymnasium.

Wie lange wird der Schulversuch laufen?

Der Schulversuch beginnt für die erste Staffel von 22 Gymnasien mit dem Schuljahr 2012/2013; für die zweite Staffel von weiteren 22 Schulen mit dem Schuljahr 2013/2014. Er dauert jeweils sieben Jahre (ein Durchgang durch die Klassen 5 bis 11) also bis zum Schuljahr 2018/19 beziehungsweise 2019/20. Während des gesamten Versuchszeitraums können in den Modellschulen weitere Schülerinnen und Schüler in die neunjährigen Züge eingeschult werden. Bis 2026/2027 beziehungsweise 2027/2028 werden dann alle im Rahmen des Schulversuchs gestarteten Schülerinnen und Schüler das Abitur erreicht haben.

Welche zusätzlichen Ressourcen erhalten die Modellschulen?

Der neunjährige Bildungsgang am Gymnasium bietet durch das zusätzliche Schuljahr mehr schulische Lernzeit. Insbesondere in Deutsch, Mathematik und in den Fremdsprachen wird der Unterrichtstoff auf mehr Stunden verteilt. In der Summe ergibt sich dadurch im Rahmen des Schulversuchs ein Volumen von 133 zusätzlichen Deputaten.

Quelle:

Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg

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