Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben während ihrer Herbstkonferenz in Berlin einen verbesserten Schutz der Erbrechte nichtehelicher Kinder verlangt. Unter Federführung Baden-Württembergs forderten sie, dass die bislang nicht elektronisch erfassten Daten nichtehelicher Kinder in das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer aufgenommen werden. „Nicht alle Menschen haben Kontakt zu den leiblichen, unverheirateten Eltern, manche kennen sie überhaupt nicht“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger in Berlin: „Trotzdem sind sie erbberechtigt - und sie sollen die Möglichkeit haben, ihr Recht geltend zu machen. Es geht um Gerechtigkeit für die nichtehelichen Kinder.“ Dafür müssten die Nachlassgerichte und in der Folge auch die erbberechtigten nichtehelichen Kinder verlässlich über den Tod der Eltern informiert werden.
Im Laufe der vergangenen Jahrzehnte hat sich die Rechtslage nichtehelicher Kinder mehrfach geändert. „Das Recht wurde an die Lebenswirklichkeit der Menschen angepasst“, erklärte der Justizminister. Damit veränderten sich auch die Regeln zur Erfassung der Daten der Kinder. Nichteheliche Kinder, die seit dem 1. Januar 2009 zur Welt kommen, werden in das Geburtenregister beider Elternteile eingetragen. Die Weitergabe der Daten im Todesfall der Eltern ist damit gesichert. Doch für nichteheliche Kinder, die zwischen 1970 und 2008 geboren wurden, ist das nicht mehr gewährleistet. Zwar wurden sogenannte weiße Karteikarten geführt, die in den Testamentskarteien beim Geburtsstandesamt der Eltern aufbewahrt werden. Doch die „Dienstanweisung für die Standesbeamten und ihre Aufsichtsbehörden“, die Grundlage für die weißen Karteikarten und die Weitergabe der Angaben über nichteheliche Kinder an die Nachlassgerichte war, ist seit März vergangenen Jahres außer Kraft.
„Es hat sich eine Lücke aufgetan, es gibt keine bundeseinheitliche Regelung mehr“, stellte Stickelberger fest. Es bestehe die Gefahr, dass Daten verloren gehen könnten. „Dem müssen wir vorbeugen und die Lücke rasch schließen“, sagte der Minister.
Die Justizministerinnen und Justizminister haben sich in Berlin dafür ausgesprochen, die weißen Karteikarten elektronisch zu erfassen und in das Zentrale Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer zu übernehmen. Den Bund forderten sie auf, für ein bundesweit einheitliches und funktionierendes Benachrichtigungswesen zu sorgen und das alles auf eine rechtlich gesicherte Grundlage zu stellen.
Darüber hinaus hat sich die Justizministerkonferenz unter anderem mit den Möglichkeiten direktdemokratischer Elemente auf Bundesebene befasst. Stickelberger bedauerte es ausdrücklich, dass die Mehrheit für einen entsprechenden Antrag nur um eine Stimme verfehlt wurde. „In Baden-Württemberg zeigt sich der Wunsch der Bürger nach mehr Beteiligung sehr deutlich“, erklärte er: „Das ist eine große Chance für die Demokratie, die man nicht verstreichen lassen sollte.“ Er wies auf den grün-roten Koalitionsvertrag hin. Darin heißt es, dass Demokratie nur dann gelingen könne, wenn sich die Menschen aktiv in das gesellschaftliche und politische Leben einbringen können. „Das gilt selbstverständlich auf Landesebene genauso wie im Bund und auf kommunaler Ebene“, so der Justizminister.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg