Justizminister Rainer Stickelberger hat den Antrag einer Rechtsanwaltskanzlei aus Freiburg zurückgewiesen, die Staatsanwaltschaft Stuttgart von den Ermittlungen im Zusammenhang mit Stuttgart 21 zu entbinden und eine andere Staatsanwaltschaft außerhalb des Bezirks der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zu beauftragen. „Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen nicht mit der gebotenen Objektivität führt“, sagte Stickelberger. Zuvor waren die Vorwürfe im Ministerium eingehend geprüft worden. Grundlage war ein detaillierter Bericht der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart zu den Ermittlungen.
Rechtsanwälte aus Freiburg hatten erklärt, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart auf der einen Seite mit großem Eifer gegen die Gegner des Bahnprojekts ermittle und sich auf der anderen Seite bei Strafanzeigen gegen Polizisten oder Projektbefürworter zurückhalte. „Das ist eine schwerwiegende Beschuldigung gegen die ermittelnden Beamten“, stellte der Justizminister fest. Den Vorwürfen würden zum Teil einseitige Darstellungen der Sachverhalte zugrunde liegen, die zudem auf unrichtigen Tatsachengrundlagen beruhen. „Die Staatsanwaltschaft hat durchweg ihrer gesetzlichen Verpflichtung entsprechend gehandelt“, erklärte der Minister.
Er habe großes Verständnis dafür, dass die Ereignisse am 30. September 2010 im Schlossgarten viele Bürgerinnen und Bürger bis heute bewegen. „Der Staatsanwaltschaft obliegt aber weder eine politische noch eine moralische Bewertung der Vorgänge“, sagte Stickelberger: „Sie ist allein für die strafrechtliche Prüfung einzelner Sachverhalte zuständig.“ Zu berücksichtigen sei, dass die Staatsanwaltschaft aufgrund des gesetzlich geregelten Legalitätsprinzips allen Vorwürfen strafbaren Verhaltens nachgehen müsse, von denen sie Kenntnis erhält. Das gelte für Strafanzeigen, die vonseiten der Polizei der Staatsanwaltschaft vorgelegt werden, ebenso wie für Strafanzeigen von Bürgerinnen und Bürgern.
Der Minister verwahrte sich gegen jegliche politische Einflussnahme auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft. „Das lehne ich ab“, stellte er klar. Stattdessen beschränke sich das Justizministerium auf eine Rechtskontrolle der Sacharbeit der Staatsanwaltschaft, wie sie nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehen sei.
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg