Mit einer Bundesratsinitiative soll der elektronische Rechtsverkehr in Deutschland vorangebracht werden. Auf ihrer Frühjahrskonferenz am 13. und 14. Juni in Wiesbaden werden sich die Justizministerinnen und Justizminister der Länder mit einem entsprechenden Gesetzentwurf beschäftigen, den eine Arbeitsgruppe unter Federführung Baden-Württembergs, Hessens und Sachsens erarbeitet hat. „Der elektronische Rechtsverkehr wird die Justiz moderner und effizienter machen“, sagte Baden-Württembergs Justizminister Rainer Stickelberger im Vorfeld der Konferenz: „Davon wird nicht nur die Justiz selbst profitieren, sondern auch die Anwaltschaft, Behörden und natürlich die Bürgerinnen und Bürger.“ Denn vereinfachte Arbeitsabläufe, zeitgemäße Kommunikationsformen und eine beschleunigte Bearbeitung kämen allen Beteiligten zugute.
Der Minister wies darauf hin, dass es bereits Projekte und Vorhaben zum elektronischen Rechtsverkehr gebe. So werde Baden-Württemberg im Juli als erstes Bundesland die elektronische Grundakte einführen. An den Landgerichten Freiburg, Mannheim und Stuttgart könnten Zivilklagen schon seit einigen Jahren elektronisch eingereicht werden. Zudem laufe beim Finanzgericht Baden-Württemberg ein Projekt zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte. „Damit machen wir zwar gute Erfahrungen, doch die Akzeptanz ist eindeutig ausbaubar“, stellte Stickelberger fest: „Deshalb müssen wir nun schnell reagieren, damit die Justiz den gesellschaftlichen und technologischen Entwicklungen nicht hinterherhinkt.“
Seit Sommer 2010 hat die Länderarbeitsgruppe am Gesetzentwurf gearbeitet. Anfang dieses Jahres folgte die Anhörung der gerichtlichen Praxis, der betroffenen Verbände und der justiznahen Institutionen. Inhaltlich sieht der Entwurf die stufenweise Einführung des obligatorischen elektronischen Rechtsverkehrs vor: In einem ersten Schritt soll die Bundesrechtsanwaltskammer dazu verpflichtet werden, für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einzurichten. Dieses soll die sichere Übertragung von Dokumenten ohne elektronische Signatur ermöglichen. Als zweiten Schritt sollen die Länder die Möglichkeit erhalten, professionellen Kommunikationspartnern wie Anwältinnen und Anwälten, Notariaten und Behörden die elektronische Kommunikation mit den Gerichten vorzuschreiben. Und letztlich soll es eine bundesweite Verpflichtung der professionellen Kommunikationspartner zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs geben.
„Nach unserem Plan wird die flächendeckende Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs zehn Jahre dauern“, erklärte der Justizminister. Damit bleibe den Beteiligten ausreichend Zeit für die Umstellung. „Ich weiß, dass die Neuerungen nicht allen leicht fallen werden“, sagte Stickelberger: „Aber meiner Ansicht nach führt kein Weg daran vorbei: Dem elektronischen Rechtsverkehr gehört die Zukunft.“
Quelle:
Justizministerium Baden-Württemberg